Sterbehilfe: 104-jähriger Australier fliegt in die Schweiz

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Es ist die letzte Reise für David Goodall. Der Wissenschaftler nutzt die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe in der Schweiz, die ihm in seinem Heimatland Australien verwehrt bleibt.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. Nicht jedoch in der Schweiz, wo der Sterbehilfeverein „Life Circle" in Basel David Goodalls Wunsch zu sterben erfüllen soll. Voraussetzung für die Beihilfe zum Freitod in der Schweiz ist die Urteilsfähigkeit des Patienten und eine ausführliche Aufklärung. Der Patient erhält dann eine tödliche Medikamentendosis, die er selbst einnehmen muss. In der Regel handelt es sich um Natrium-Pentobarbital (NaP).

Der 104-Jährige empfindet keine Lebensqualität mehr und möchte in Würde sterben. Der Australier soll kaum noch sehen und teilweise gelähmt sein. "Ich befürworte Sterbehilfe schon seit langer Zeit. Und ich bedauere es, dass ich in die Schweiz reisen muss, um selbst Sterbehilfe zu bekommen." Er empfinde es nicht als erstrebenswert, ein so hohes Alter zu erreichen, wie er dem Rundfunksender ABC mitteilte: "Ich bin nicht glücklich. Ich will sterben. Das ist nicht besonders traurig. Traurig ist, wenn jemand daran gehindert wird."

Durch eine Spendenkampagne für Goodall konnten über 17.000 australische Dollar, umgerechnet mehr als 10.600 Euro, gesammelt werden. Mit dem Geld sollen Goodall und seinem Begleiter Flugtickets in der erste Klasse ermöglicht werden. Auf dem Weg in die Schweiz will der Australier einen Zwischenstopp in Bordeaux einlegen, um dort seine Verwandten ein letztes Mal zu besuchen.

Goodall arbeitete an der Edith Cowan Universität in Westaustralien. Er hat an mehreren Fachzeitschriften gearbeitet und eine Reihe von Forschungsarbeiten veröffentlicht. Bekannt geworden war Goodall 2016, als er sich im Alter von 102 Jahren erfolgreich gegen seine Zwangspensionierung wehrte. Die Universität zog ihre Entscheidung zurück, nachdem Wissenschaftler weltweit mit Protesten und Solidaritätsbekundungen ihren Unmut zeigten.

Ab Juni 2019 wird Sterbehilfe im australischen Bundesstaat Victoria offiziell legal – jedoch nur für unheilbar kranke Menschen, die außerdem im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind und weniger als sechs Monate zu leben haben.

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