Urteil wegen sexuellen Missbrauchs gekippt

Aktualisiert

Nachdem Kardinal George Pell in Australien vor Gericht des sexuellen Missbrauchs an zwei Chorknaben in den 90ern für schuldig erklärt worden war, ging er zweimal in Berufung. Nun wurde er in letzter Instanz unerwartet freigesprochen.


Es ist ein Schock für die Kläger: Im März 2019 war Kardial George Pell, ehemaliger Erzbischof und Finanzchef des Vatikans, wegen Kindesmissbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Damit ist er bisher der ranghöchster Vertreter der katholischen Kirche, der für derartige Vorwürfe vor Gericht kam. Vergangenen Dienstag (Ortszeit) revidierte das oberste Gericht Australiens diesen Schuldspruch jedoch wieder und begnadigte den 78-Jährigen.

Erste Berufung gescheitert

Dabei hatten die Anwälte von Pell bereits im August vergangenen Jahres den Gang vor das Berufungsgericht gewagt, jedoch erfolglos. Erst die Beurteilung des obersten Gerichtshofes brachte die Wende im Missbrauchs-Skandal um die einstige Nummer Drei des Vatikans. Hätte die zuständige oberste Richterin Susan Kiefel das Urteil nicht aufgehoben, hätte es keine weitere Chance auf einen Freispruch für den Kardinal mehr gegeben.

Die Zeugenaussage genüge nicht

Der oberste Gerichtshof ging jedoch auf die Argumentation der Verteidigung ein, dass die Zeugenaussage eines inzwischen 30-jährigen Chorknaben, die zur Verurteilung geführt hatte, nicht für einen Schuldnachweis ausreiche. Auch sei es nicht möglich, dass ein Erzbischof nach der Sonntagsmesse mehrere Minuten alleine mit zwei Chorknaben verbringen hätte können, wie es die Anklage behauptete. Für den anderen Fall, so die Verteidigung, sei die Beweisführung umgedreht worden: Sie habe sie die Unschuld ihres Mandanten beweisen müssen, statt die Anklage die Schuld desselben. Zeugen hatte es für diesen Fall nach Angaben der Anwälte Pells nicht gegeben.

Pell reagierte erleichtert

Kardinal Pell bestritt während des gesamten Prozesses, die ihm vorgeworfenen Taten und bezeichnete das Urteil als „ schwere Ungerechtigkeit". Nach seinem Freispruch hege er dennoch „keinen Groll" gegen die Kläger. "Es ging darum, ob ich diese abscheulichen Verbrechen begangen habe - was ich nicht getan habe", so Pell in einer Erklärung per E-Mail.

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