Bundestag verabschiedet die Grundrente

Aktualisiert

Nach jahrelanger Diskussion wurde im Bundestag nun nun endlich das Gesetz zur Grundrente verabschiedet. Die Auszahlung könnte sich jedoch noch verzögern.


Lange Zeit konnte sich der Bundestag nicht auf einen Gesetzesentwurf zur Grundrente einigen, doch jetzt wurde des sozialpolitische Projekt der Großen Koalition verabschiedet. Gegen den Entwurf von CDU/CSU und der SPD stimmten nur die FDP und die AfD.Grüne und Linke enthielten sich.

"Im Alter abgesichert"

Für den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist die Grundrente ein Zeichen von Respekt und Leistungsgerechtigkeit. Seiner Einschätzung nach würden immer noch viele Menschen das Gefühl haben nicht Teil der "sozialen Mitte" zu sein. "Wer sein Leben lang gearbeitet hat, ist auch im Alter abgesichert", erklärte Heil. Außerdem hofft er, dass sich durch die Grundrente die Kaufkraft der Deutschen erhöhen wird. Zudem sei das Gesetz schon lange überfällig und wurde bereits seit einiger Zeit von vielen Menschen erwartet.

Bis 2022 sollen alle Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden

Durch die Verabschiedung des Gesetzes soll bei rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland die Rente aufgebessert werden. Durch die Einigung im Bundestag, kann der Entwurf nun an den Bundesrat weitergegeben werden. Bei einer Zustimmung könnte die Grundrente schon ab Januar 2021 in Kraft treten. Dafür muss allerdings zunächst eine automatische Einkommensprüfung stattfinden, die einen erheblichen Zeitaufwand mit sich bringt, was die Auszahlung der Grundrente zeitlich nach hinten verschieben könnte. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet bereits jetzt erst im Juli 2021 mit ersten Zahlungen an die bestehenden Rentner. Alle anderen können voraussichtlich bis Ende 2022 berücksichtigt werden, wobei die Grundrente in solchen Fällen dann rückwirkend gezahlt wird.

Die Voraussetzungen für die Grundrente

Voraussetzung für den Anspruch auf die Grundrente ist, dass Rentnerinnen und Rentner mindestens 33 Jahre lang Beiträge eingezahlt haben müssen. Der Staat rechnet mit einer jährlichen Finanzierung von 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro. Das Zahlungen sollten in einem anfänglichen Entwurf mit einer Transaktionssteuer auf Börsengeschäfte finanziert werden, jetzt wird das Geld jedoch durch den Bundeshaushalt bereitgestellt.


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