Corona: Diese Regeln gelten ab dem zweiten November

Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder eine Videokonferenz abhielten, um über den weiteren Umgang mit der fortschreitenden Corona-Pandemie zu beraten, steht nun fest, welche neuen Regelungen ab dem zweiten November gelten werden.


"Der Winter wird schwer – vier lange, schwere Monate. Aber er wird enden." Diese Worte sprach Angela Merkel kurz nachdem sie gemeinsam mit den Regierungschefs und -cheffinnen die neuen Corona-Maßnahmen für den Teil-Lockdown im November beschlossen hatte. Und in der Tat: Die Regelungen sind zwar nicht so drastisch wie beim ersten Lockdown im Frühling, bringen jedoch viele Einschränkungen mit sich.

Kontakte in der Öffentlichkeit und Reisen

Ab dem zweiten November dürfen sich Deutschlands Einwohner nur noch mit Mitgliedern ihres eigenen sowie eines weiteren Haushalts treffen. Insgesamt darf die Anzahl zehn Personen nicht überschreiten.
Es gilt der Appell, von private Besuchen und Reisen abzusehen, wenn diese nicht zwingend notwendig sind.

Diese Einrichtungen bleiben geschlossen

Gastronomische Betriebe, Discos, Clubs, Kneipen und Bars müssen schließen. Das Essen in einer Kantine sowie das Abholen oder Liefernlassen von Speisen bleibt jedoch möglich.

Auch kulturelle Institutionen, etwa Theater, Kinos, Opern, oder Messen sind betroffen. Ebenso Spielhallen, Freizeitparks, Wettannahmestellen und jegliche sonstige Anbieter von Freizeitaktivitäten.

Des Weiteren müssen Schwimmbäder, Fitnessstudios, Thermen und Saunen ihre Pforten schließen, genau wie Tattoo- und Kosmetikstudios, Massagepraxen und Bordelle. Auch Sportbetriebe im Amateur- und Freizeitbereich dürfen nicht weiter aktiv bleiben, erlaubt ist lediglich das Trainieren allein.

Diese Einrichtungen bleiben offen

Weiter geöffnet haben Betriebe aus Groß- und Einzelhandel, sofern sie sich an geltende Vorgaben halten. Kindergärten, Schulen und Kitas setzen ihren Betrieb fort und auch Friseure müssen ihre Läden nicht schließen. Medizinisch notwendige Untersuchungen oder Behandlungen, z. B. beim Physiotherapeuten bleiben erlaubt.

Arbeit

Sofern möglich soll in Betrieben aus dem Home Office heraus gearbeitet werden. Der Staat möchte für Unternehmen, die besonders von den neuen Regelungen betroffen sind, einen großen Teil der Einbußen ausgleichen. Bei Firmen mit höchstens 50 Angestellten sollen 75 Prozent des Umsatzes erstattet werden, bei größeren Unternehmen gilt das Beihilferecht der EU.

Die wichtigsten Infos zeigt auch das Video.