6 Steuer-Tipps für das neue Jahr 2022

Eines vorweg: Viel ändert sich nicht, die alte Regierung hat hinsichtlich Steuerersparnis leider keine Geschenke mehr auf den Weg gebracht und die neue Regierung ist noch nicht soweit. Allerdings wurden einige Steuersparmöglichkeiten verlängert oder erhöht. Wie sich diese am besten nutzen lassen, verraten die aktuellen Steuer-Tipps der Stiftung Warentest.

Die besten Steuer-Tipps von Stiftung Warentest. (Bild: Getty Images)
Die besten Steuer-Tipps von Stiftung Warentest. (Bild: Getty Images) (Getty Images)

1. Grundfreibetrag erhöht

Ganze 240 Euro mehr als im Vorjahr bleiben 2022 von der Steuer befreit. Das heißt der Grundfreibetrag erhöht sich von 9.744 Euro auf 9.984 Euro. Für Verheiratete wird der doppelte Betrag angesetzt – also 19.968 Euro. Zudem gelten die steigenden Steuersätze erst bei höheren Einkommen.

2. Corona-Bonus bis Ende März 2022

Auch beim Corona-Bonus gibt es eine Erleichterung. Die Zahlungsfrist für die Corona-Beihilfe läuft nun bis zum 31. März 2022 und damit drei Monate länger als zunächst angekündigt. Diese monetäre Unterstützung durch Arbeitgeber bleibt für die Angestellten steuerfrei und soll ihnen helfen, die zum Teil hohen finanziellen Belastungen während der Pandemie besser bewältigen zu können. Die Hilfe richtet sich an alle Arbeitnehmer egal ob in Kurzarbeit, Teilzeit oder Minijobber.

3. Sachbezüge jetzt bis 50 Euro monatlich steuerfrei

Neben dem steuerpflichtigen Lohn kommen für manche Angestellte noch Sachbezüge zu ihrem monatlichen Einkommen hinzu. Damit diese steuerfrei bleiben, dürfen sie einen Wert von 50 Euro nicht überschreiten. Bisher galt eine monatliche Obergrenze von 44 Euro. Sachbezüge müssen zudem zweckgebunden sein und den Arbeitnehmer ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus einem festgelegten Angebot berechtigen. Dazu gehören zum Beispiel Tank- oder Shopping-Gutscheine. Interessant für Arbeitnehmer mit mehreren Jobs: Die steuerfreie 50-Euro-Obergrenze gilt dabei pro Arbeitgeber!

4. Wiederholte Homeoffice-Pauschale

Noch ist die Änderung nicht amtlich, jedoch plant die neue Koalition, die Pauschale für Angestellte und Selbstständige im Heimbüro noch einmal zu verlängern. Bereits 2020 und 2021 konnten mit der sogenannten Homeoffice-Pauschale Kosten geltend gemacht werden, die durch die Arbeit von zu Hause aus entstehen. Fünf Euro täglich akzeptiert das Finanzamt hier und lässt eine Gesamtsumme von 600 Euro im Jahr zu. Hinweis: Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und kann erst geltend gemacht werden, wenn im Jahr mehr als 1.000 Euro für Werbungkosten abgerechnet werden konnten.

5. Jobbedingte Umzugspauschale

Ein Umzug bringt jede Menge Kosten mit sich. Ist er allerdings berufsbedingt, lassen sich unter anderem Ausgaben für Makler, Transport, doppelte Mietzahlungen, Umzugsunternehmen, samt Helfer und deren Trinkgeld und Verpflegung von der Steuer absetzen. Das Finanzamt setzt dabei für Umzüge bis Ende März 2022 870 Euro an. Ziehen Ehepartner und Kinder mit um, kommen pro Kopf noch einmal 580 Euro hinzu. Hinweis: Ab April 2022 steigen die Pauschalen auf 886 Euro für den Umziehenden und 590 Euro für alle Mitziehenden.

6. Erleichterte Steuererklärung im Ruhestand

Im Alter immer noch eine Steuererklärung abzugeben, scheint für manche Ruheständler keinen Sinn zu machen. Oft bringt hier der zeitliche Aufwand kaum den finanziellen Mehrwert. Doch das Onlineportal Elster verspricht eine Erleichterung für alle Rentner und Pensionäre auf den Weg zu bringen: "Einfach Elster" soll ab April 2022 zur Verfügung stehen und wesentlich übersichtlicher und intuitiver sein als die klassische Elster-Version.

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