Abmahnungen: Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass der Arbeitgeber drei Abmahnungen aussprechen muss, bis ein Mitarbeiter gekündigt werden darf. Aber stimmt das?

Die oben genannte Dreierregel erfreut sich großer Bekanntheit. Dabei ist sie mit der Realität nur bedingt vereinbar. Laut Stiftung Warentest gibt es mehrere Situationen, in denen der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen darf: Beispielsweise bei Diebstahl von Lebensmitteln aus der Büroküche oder von Inventar der Firma und sei es nur ein Bleistift. Auch das Beleidigen von Mitarbeitern kann in manchen Fällen zu einer fristlosen Kündigung führen.

Wann eine Abmahnung notwendig ist

Ist jedoch ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers Grund für seine Kündigung, muss er im Vorfeld mindestens eine Abmahnung erhalten haben. Dabei kann es zum Beispiel um die Nichteinhaltung der Arbeitszeiten gehen oder darum, dass Anweisungen von Vorgesetzten nicht befolgt wurden. Wie viele Abmahnungen ein Unternehmen ausspricht, bevor es zur Kündigung kommt, ist dabei den zuständigen Vorgesetzten oder Chefs überlassen. Generell reicht allerdings bereits eine Abmahnung aus.

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