Bußgelder im Straßenverkehr werden teurer

Der Bundesrat hat am 8. Oktober den neuen Bußgeldkatalog im Straßenverkehr beschlossen – mit deutlichen Erhöhungen. Bei Missachtung der StVO kommen saftige Bußgelder auf Raser, Falschparker und Co. zu. Der neue Bußgeldkatalog soll ab Anfang November gelten.

(GERMANY OUT) Miniaturauto, Strafzettel und Parkscheibe, höhere Strafen für Falschparker (Photo by Christian Ohde/McPhoto/ullstein bild via Getty Images)
(Photo by Christian Ohde/McPhoto/ullstein bild via Getty Images) (ullstein bild via Getty Images)

Wer auf Rad- und Gehwegen parkt, musste bisher bis zu 35 Euro zahlen. Schon bald werden es bis zu 110 Euro sein. Das Parken im Fünfmeterraum – also vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 Metern – kostet statt bis zu 35 dann 55 Euro. Halten und/oder Parken in zweiter Reihe wird mit bis zu 110 Euro, statt bis zu 30 Euro, geahndet. Wer ohne Berechtigung einen Schwerbehinderten-Parkplatz nutzt muss 20 Euro mehr – 55 Euro statt 35 Euro – zahlen. Viel teurer wird in Zukunft die Behinderung von Rettungsfahrzeugen. Wer in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten parkt, zahlt statt 10 ganze 100 Euro. Mit dem Auto, Motorrad oder Moped über den Gehweg zu fahren, kostete bisher bis zu 25 Euro. Bald sind es bis zu 100 Euro.

Rasen lohnt sich nicht

  • Wer bis zu 10 km/h zu schnell fährt, zahlt 30 oder 20 Euro, statt nur 15 oder 10.

  • 11 bis 15 km/h drüber bedeuten ein Bußgeld von 50 oder 40, statt nur 25 oder 20 Euro.

  • 70 oder 60 Euro kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 bis 20 km/h. Vorher kostete das nur 35 oder 30 Euro.

  • 21 bis 25 km/h zu schnell bedeuten ein Bußgeld von 115 oder 100 Euro – vorher waren es 80 oder 70.

  • 26 bis 30 km/h bedeuten 180 oder 150 Euro, statt nur 100 oder 80.

  • Mit 31 bis 40 km/h zu viel verdoppeln sich die Bußgelder nun: 400 oder 320, statt nur 200 oder 160 Euro.

  • Gleiches gilt für Geschwindigkeiten, die 51 bis 60 km/h zu schnell sind: 560 und 480, statt nur 280 und 240 Euro.

  • Mit Geschwindigkeiten, die 61 bis 70 km/h zu schnell sind, drohen 700 oder 600 Euro Bußgelder. Vorher waren es 480 oder 440 Euro.

  • Wer über 70 km/h zu schnell fährt, zahlt in Zukunft 800 oder 700 Euro, anstatt 680 oder 600 Euro.

Diese Verstöße sind neu im Bußgeldkatalog

Neu dazu gekommen ist das Parkverbot auf E-Auto-Lade- oder Parkplätzen sowie Carsharing-Plätzen. Dieser Verstoß kostet 55 Euro. Außerdem müssen Lkws in Zukunft innerorts in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, sonst droht ein Bußgeld von 70 Euro. Was früher nur als nervig betitelt wurde, ist schon bald ein Verkehrsverstoß: Wer mit seinem Auto "post" – also unnötigen Lärm und überflüssige Abgase verursacht – wird für sein selbstdarstellendes Hin- und Herfahren belangt. 100 Euro soll der ganze Spaß dann kosten. Außerdem wird in Zukunft das Durchfahren oder Nutzen einer Rettungsgasse mit 200 bis 320 Euro geahndet. Hinzu kommt ein einmonatiges Fahrverbot.