Corona-Gipfel ringt sich zu hartem Oster-Lockdown durch

In einer zähen Verhandlungsrunde haben Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer die Corona-Regeln für die Osterzeit festgelegt. Auf Deutschland kommt ein harter Lockdown zu.

War vor kurzem noch von weiteren Lockerungen die Rede, legte die Regierungsspitze in ihrer Corona-Politik nun die Kehrtwende hin, die sich in den Tagen vor dem Gipfel am Montagnachmittag bereits abzeichnete. Ganze zwölf Stunden feilschten die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten um die Details der Regelungen zu Ostern. Am Ende steht ein Beschlusspaket, das es in sich hat.

Stillstand über Ostern

Fünf Tage, vom 01. bis zum 05. April, sollen das öffentliche und private Leben sowie die deutsche Wirtschaft so stark eingeschränkt werden, wie noch nie zuvor während der Pandemie. Gründonnerstag und Ostersamstag gelten nun als Ruhetage. Was dies in den jeweiligen Bundesländern bedeutet, ist noch nicht klar, solange die Länder keine eigenen Vorgaben bekanntgeben.

In der Regel werden Ruhetage jedoch wie Sonntage oder Feiertage gehandhabt, an denen die meisten Unternehmen schließen. Ausnahmen gelten natürlich z. B. für Test- und Impfzentren, Rettungsdienste und Polizeibeamte.

Am Gründonnerstag dürfen nur Tankstellen öffnen, am Ostersamstag können zusätzlich Geschäfte, die mit Lebensmitteln handeln, aufmachen. Öffentliche Versammlungen sind an den fünf Tagen verboten, Gottesdienste sollen nach Möglichkeit virtuell abgehalten werden. Bereits wieder geöffnete Außengastronomie muss in diesem Zeitraum wieder schließen.

Privat sind Treffen von bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder unter 14 Jahre nicht einberechnet.

Bisherige Regelungen verlängert

Darüber hinaus gelten die Regeln und Lockerungen, welche die Bundesregierung am 8. März festlegte. Darin enthalten ist auch die sogenannte "Notbremse". Diese Regelung sieht eine Rücknahme der Lockerungen vor, sobald eine Region den 7-Tage-Inzidenzwert von 100 überschreitet. Ist das der Fall, gelten erneut die Einschränkungen, die bis zum 7. März aktiv waren. Beispielsweise sind dann nur noch Treffen von einem Haushalt und einer anderen Person erlaubt, Kinder unter 14 Jahren mitgezählt.

Jedoch sind auch Lockerungen möglich: In Regionen mit einer Inzidenz unter 35 dürfen sich insgesamt drei Haushalte und maximal zehn Personen treffen, hier werden Kinder unter 14 Jahre nicht berücksichtigt.

Weitere Beschlüsse, etwa zum Thema Reisen über Ostern, zeigt das Video.