Diese Bundesländer verschärfen die Corona-Maßnahmen

Nach Weihnachten verstärken einige Bundesländer ihr Corona-Regelwerk, um der Verbreitung der Omikron-Variante entgegenzuwirken.

Baden-Württemberg

Ab dem 27.12. dürfen bei einem Treffen mit ungeimpften Personen nur Menschen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Die Anzahl der Besucher aus dem zweiten Haushalt ist auf maximal zwei beschränkt. Geimpfte oder Genesene dürfen sich mit höchstens 50 Personen treffen. Für gastronomische Betriebe gilt eine Sperrstunde von 22:30 Uhr bis 05:00 Uhr am Morgen. Für Silvester gilt eine Ausnahme, hier dürfen Bars, Restaurants und Co. bis 01:00 Uhr morgens öffnen. In Innenräumen mit Maskenpflicht gilt nun eine FFP2-Maskenpflicht.

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Bayern

Ab dem 28.12. dürfen sich in Bayern nur noch maximal zehn Genesene bzw. Geimpfte im privaten Rahmen treffen. Außerdem wird die Regelung, kein Publikum bei großen Sportveranstaltungen zuzulassen, auch auf kulturelle Veranstaltungen ausgeweitet.

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Berlin

Ab dem 28.12. dürfen sich auch in Berlin nur noch zehn Geimpfte oder Genesene privat treffen. Für Ungeimpfte gilt das Treffen mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt als Obergrenze.

Darüber hinaus gelten strengere Regeln bei Sport- und Kulturveranstaltungen: Höchstens 1.000 Zuschauer unter freiem Himmel und 200 drinnen. Clubs dürfen geöffnet bleiben, es gilt jedoch ein Tanzverbot.

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Hessen

In Hessen gilt die Obergrenze von zehn Personen für Treffen zwischen Geimpften und Genesenen, ebenso wie die 2-Personen-aus-einem-Haushalt-Regel für Ungeimpfte in der Öffentlichkeit. Das Land spricht lediglich eine Empfehlung aus, sich auch privat an diese Regeln zu halten und sich vor einem Treffen testen zu lassen. Veranstaltungen dürfen mit maximal 250 Teilnehmern durchgeführt werden.

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Niedersachsen

In Niedersachsen gelten die Verschärfungen ab dem 27.12, wobei das Land bereits über die Weihnachtstage strengere Regeln festgelegt hatte, die bis Mitte Januar gelten sollen. Maximal 25 Geimpfte oder Genesene durften sich über Weihnachten in geschlossenen Räumen treffen, inklusive Kinder. Ansonsten gilt: Veranstaltungen oder Treffen mit über zehn Teilnehmern sind nur erlaubt, wenn jeder geimpft oder genesen ist. Darüber hinaus muss jeder eine FFP2-Maske tragen. Dies gilt drinnen und draußen.

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Nordrhein-Westfalen

Hier gelten die neuen Regeln ab dem 28. Dezember. Das Land hat keine Höchstanzahl für Haushalte bei Treffen von Geimpften und Genesenen festgelegt, jedoch gilt auch hier die Zehn-Personen-Grenze im privaten Bereich. Für Ungeimpfte sind Treffen mit maximal zwei Menschen aus einem anderen Haushalt erlaubt. Zuschauer bei größeren Veranstaltungen sind verboten, ebenso verstärkt das Land die Maskenpflicht.

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Die Regeln für alle anderen Bundesländer finden Sie hier:

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

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