Regierung beschließt neue Corona-Regeln

Die Bundesregierung hat eine Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Um die vierte Welle zu brechen, setzt sie auf Einschränkungen. Insbesondere Ungeimpfte sind von den neuen Regeln stark betroffen.

Die Corona-Zahlen liegen weiterhin in besorgniserregenden Höhen. Mehr als 73.000 neue Fälle vermeldet das RKI im Vergleich zum Vortag (Stand Donnerstag, 02.12. um 0:00 Uhr). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bundesweit bei 439,2. Nun will die Regierung ein weiteres Mal das öffentliche Leben ein Stück weit herunterfahren, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Starke Einschränkungen für Ungeimpfte

Dabei trifft es vor allem die ungeimpften Deutschen. Diese dürfen sich künftig unabhängig von der Inzidenz nicht mehr in Restaurants und Freizeiteinrichtungen aufhalten. Ebenso bleibt ihnen die Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen wie Theatervorstellungen oder Konzerten verwehrt. Doch es kommt noch dicker: Menschen ohne Impf- oder Gesundungsnachweis sollen ihre Einkäufe nun auf den täglichen Bedarf beschränken. Sie dürfen also nur noch in Drogeriemärkten, Supermärkten oder Apotheken einkaufen.

Das Treffen mit anderen Personen ist für ungeimpfte Menschen nur noch in kleinem Rahmen gestattet. Maximal erlaubt sind alle Personen des eigenen Haushalts sowie zwei Mitglieder eines anderen Haushalts. Personen unter 14 Jahren werden nicht mit eingerechnet.

Neuerungen für Geimpfte und Genesene

Einige der Regeln betreffen jedoch auch die Geimpften und Genesenen. So kann beim Besuch von Veranstaltungen oder Restaurants künftig ein negativer Test von Geimpften durch den Betreiber eingefordert werden. Großveranstaltungen sollen nur noch eingeschränkt, mit maximal 15.000 Teilnehmern stattfinden und Clubs und Diskotheken müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 350 schließen. In der Schule gilt wieder die allgemeine Maskenpflicht. Die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird verlängert, wenn möglich, sollen Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten.

Für Genesene und Geimpfte gilt bei privaten Treffen eine maximale Personenanzahl von 50 bei Veranstaltungen in Innenräumen bzw. von 200 im Außenbereich, allerdings nur in Gebieten, wo die 7-Tage-Inzidenz 350 überschreitet.

Impfungen und Impfzertifikate

Die Regierung möchte außerdem ein Voranschreiten der Impfkampagne bewirken. Deshalb soll es künftig z. B. auch Zahn- oder Tierärzten und Apothekern möglich sein, Impfdosen zu spritzen. Impfzertifikate sind nur noch 9 Monate gültig. Bis Ende des Jahres sollen 30 Millionen Impfdosen verimpft werden.

Alle Details zu den neuen Regelungen finden Sie hier.

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