Was Geimpfte jetzt schon dürfen

Was bundesweit für vollständig Geimpfte gelten soll, wird am 28. Mai als Entscheidung des Bundesrats feststehen, so Gesundheitsminister Jens Spahn. Nichtsdestotrotz haben einige Bundesländer die Corona-Maßnahmen für Geimpfte bereits gelockert. Andere wollen auf die Entscheidung des Bunds warten.

In Bayern, Sachsen-Anhalt und Hessen haben vollständig gegen das Coronavirus Geimpfte bereits dieselben Rechte wie negativ Getestete. Sie dürfen z.B. ohne Testnachweis einkaufen oder zum Friseur gehen. Die Regelung gilt - wie bei allen Bundesländern, die Lockerungen versprechen - ab dem 14. Tag nach der zweiten Impfung.

Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben ihre Regelungen ebenso angepasst. Hier gilt die Verordnung bereits seit einigen Wochen, aber in Rheinland-Pfalz zunächst nur bis zum 10. Mai. So können vollständig Geimpfte, die aus Risikogebieten einreisen, auf die Test- und Quarantänepflichten verzichten. In Niedersachsen ist dies bereits seit dem 19. April gültig - und jetzt auch in Hochinzidenz-Gebieten.

Ab Samstag, den 1. Mai entfällt auch die Testpflicht für Geimpfte in Mecklenburg-Vorpommern. Brandenburg befreit nun – genau wie Rheinland-Pfalz und Niedersachen – vollständig gegen Corona Geimpfte von der Test- und Quarantänepflicht nach der Einreise aus Hochinzidenzgebieten.

Dies gilt auch in Baden-Württemberg. Darüber hinaus müssen komplett Geimpfte hier nicht mehr in Quarantäne, nachdem sie Kontakt mit einem Infizierten hatten und symptomfrei sind.

In Berlin haben nun zusätzlich zu den Geimpften auch Corona-Genesene mehr Rechte: Menschen, die innerhalb der letzten sechs Monate mit Corona infiziert waren und bei denen die letzte Erkältung 28 Tage zurückliegt, dürfen ohne Corona-Test einkaufen oder zum Friseur gehen.

Diese Bundesländer könnten bald nachziehen

Das Saarland will heute über eine neue Verordnung entscheiden und eventuell bereits ab Montag mehr Rechte für vollständig Geimpfte einführen. Das Kabinett in Sachsen kommt am 4. Mai zusammen und beschließt dann eventuell neue Rechte für Geimpfte, die ab dem 10. Mai gelten könnten. In Thüringen sollen die entsprechenden Lockerungen laut der Staatskanzlei ab dem 5. Mai in Kraft treten. Schleswig-Holstein entscheidet darüber am 10. Mai. Der Senat in Bremen will sich kommende Woche mit dem Thema befassen.

Nordrhein-Westfalen und Hamburg stellen sich gegen die Alleingänge der Bundesländer. Sie wollen auf den Beschluss von Bundestag und Bundesrat warten.