Georg Nüßlein tritt zurück: Masken-Skandal bei der CSU

Bei der CDU/CSU ist es zu einem Eklat bei der Bestellung und Lieferung von Corona-Schutzmasken gekommen. Georg Nüßlein, der stellvertretende Fraktionschef der CSU, war daran maßgeblich beteiligt. Er zieht nun Konsequenzen, will sein Amt als Stellvertreter niederlegen und von der Kandidatur zurücktreten.

(GERMANY OUT)    Dr. Georg Nüßlein, MdB, Stellvertretender Vorsitzender CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Deutschland, Berlin, Bundestag/Plenum, Bundestag beschließt Reform der Pflegeausbildung, 22.06.2017    (Photo by Popow/ullstein bild via Getty Images)
Dr. Georg Nüßlein, MdB, Stellvertretender Vorsitzender CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Photo by Popow/ullstein bild via Getty Images) (ullstein bild via Getty Images)

Bereits vergangene Woche hatte der Bundestag die Immunität des stallvertretenden CSU-Fraktionschefs Georg Nüßlein aufgehoben, nachdem der Masken-Deal der Unionspartei aufgeflogen war. Gegen den Politiker wird unter anderem wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern ermittelt.

Er kassierte 660.000 Euro Provision durch Masken-Bestellung

Georg Nüßlein war, so sein Anwalt Gero Himmelsbach, im Frühjahr des letzten Jahres über ein eigenes Beratungsunternehmen an der Bestellung von Corona-Atemschutzmasken beteiligt gewesen. Über die Beratungsfirma soll die Beschaffung von FFP2-Masken nach Deutschland abgewickelt worden sein. Dabei soll Nüßlein sich für einen Lieferanten eingesetzt und selbst 660.000 Euro Provision für eine Firma erhalten haben, an der der CSU-Politiker beteiligt sein soll.

Staatsanwaltschaft ließ sein Büro und weitere Orte durchsuchen

Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft in München sowohl sein Abgeordnetenbüro, als auch zahlreiche weitere Orte durchsuchen ließ, hat Nüßlein sein Amt als stellvertretender Fraktionschef ruhen lassen. Laut seinem Anwalt sei Nüßlein allerdings weder an den Vertragsverhandlungen, noch an der Beauftragung der Masken-Lieferungen beteiligt gewesen. Sein Amt als Abgeordneter sei also von dem Prozess nicht tangiert worden.

Offenbar gibt es noch einen zweiten Beschuldigten in dem Fall

Nüßlein will nun von seinen Aufgaben als Fraktionsvize zurücktreten und auch bei der Bundestagswahl im September nicht mehr kandidieren. Er rechne "aufgrund des komplexen Sachverhalts mit Auslandsbezug nicht damit, dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in den nächsten Wochen abgeschlossen sind". Das Verfahren sei sowohl für seine Familie, als auch für seine Partei eine enorme Belastung. Sein Mandat wolle er aber noch bis zur Bundestagswahl ausführen. Neben Georg Nüßlein gibt es offenbar noch einen zweiten Beschuldigten, nähere Auskünfte gab die Generalstaatsanwaltschaft dazu jedoch nicht.