Gibt es eine Abgabefrist für Pfandbons?

Schon wieder alte Pfandbons im Portemonnaie gefunden? Auch für diese gibt es Abgabefristen. Die Auszahlung des Pfandbetrags kann ab bestimmten Zeitpunkten abgelehnt werden.

Die Gültigkeit von Pfandbons richte sich laut dem Pressesprecher des deutschen Handelsverbands HDE Stefan Hertel nach der gesetzlichen Verjährungsfrist. Rechtlich gesehen habe man also drei Jahre Zeit, das Pfandgeld zu verlangen. Die Frist beginne am Ende des Jahres, in dem der Bon gezogen wurde. Das bedeutet, dass ein Pfandbon aus diesem Jahr von 2021 bis zum 31.12.2024 eingelöst werden kann.

Frist abgelaufen? Nachfragen lohnt sich

Nicht alle Supermärkte haben die gleiche Frist-Regelung: Der Discounter Aldi verzichtet grundsätzlich auf eine Einlöse-Frist. Solange die Angaben auf dem Bon noch erkennbar sind und das Papier nicht verblasst ist, kann der Bon eingelöst werden.

Supermärkte wie Netto und Lidl führen Kassen-Software, welche die Bons ab bestimmten Zeitpunkten nicht mehr akzeptiert. Ist dies der Fall, zahlt das Personal den Pfandbetrag jedoch manuell aus. In so einer Situation empfiehlt es sich, direkt zur Information im Supermarkt zu gehen, um nicht alle an der Kasse aufzuhalten.

Die wichtigsten Infos zeigt auch das Video.