Hund mit zur Arbeit nehmen - darf man das?

Hunde tun laut Studien dem Betriebsklima gut. Dennoch verbieten viele Arbeitgeber, sie mit ins Büro zu nehmen. Dürfen die das? Und wann gibt es einen Anspruch auf Vierbeinermitnahme?

Obwohl Hunde laut Studien das Betriebsklima verbessern können, dürfen Chefs ihre Mitnahme ins Büro verbieten (Symbolbild: Getty Images).
Obwohl Hunde laut Studien das Betriebsklima verbessern können, dürfen Chefs ihre Mitnahme ins Büro verbieten (Symbolbild: Getty Images). (Drazen_ via Getty Images)

Zu Beginn der Corona-Pandemie legten sich viele Menschen einen Hund zu. 2020 soll die Zahl der Käufe um 20 Prozent gegenüber den Vorjahren gestiegen sein. In der Quarantäne wollte man nicht allein sein, zudem hatte man Zeit, sich zu Hause um ein Tier zu kümmern. Trotz Home Office.

Doch nun kehren viele zurück ins Büro. Ihren Hund würden sie nur ungern den ganzen Tag alleine zurücklassen. Viele Vorgesetzte sind tolerant und dulden die Vierbeiner am Arbeitsplatz. Doch gibt es einen gesetzlichen Anspruch, Hunde mit zur Arbeit nehmen zu dürfen?

Gibt es gesetzlichen Anspruch auf Hunde im Büro?

Nein, einen juristischen Anspruch gibt es nicht. Hundebesitzer müssen ihre Vorgesetzten explizit fragen. Wer trotz Verbot seinen pelzigen Freund ins Büro schmuggelt, riskiert sogar eine Abmahnung oder gar eine Kündigung.

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Gründe, warum Arbeitgeber Hunde verbieten könnten, sind vielfältig. Auch wenn es viele Studien gibt, die belegen, dass Hunde das Betriebsklima verbessern können. So könnten sich das Betriebsklima auch verschlechtern. Kollegen von Hunden bedroht fühlen, durch das Bellen gestört werden oder an einer Hundehaarallergie leiden.

Außerdem befürchten Chefs, dass durch Hunde Schäden entstehen, dass sie im Übereifer Firmeneigentum zerstören könnten. In einem solchen Fall haftet übrigens der Besitzer.

Ausnahmen: Wann hat man Anspruch auf tierische Begleitung

Es gibt aber auch Ausnahmen von dem kategorischen Verbotsrecht der Arbeitnehmer. Erlaubt sind Assistenzhunde, ohne die der Besitzer seinen (Arbeits-)Alltag nicht bewältigen könnte. Die bekanntesten Assistenzhunde sind sicherlich Blindenhunde, es gibt aber auch Epilepsiewarnhunde oder tierische Assistenten für psychisch kranke Menschen.

Einen weiteren Fall, bei dem Arbeitnehmer auf die Mitnahme ihres Hundes pochen dürfen, ist der Gleichhandlungsgrundsatz. Wenn ein Kollege seinen vierbeinigen besten Freund mitnehmen darf, kann man das Recht einfordern, seinen eigenen Hund mitnehmen zu dürfen.

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