Kein Bargeld dabei und die Karte funktioniert nicht - So reagiert man richtig

So manch einer dürfte in den vergangenen Tagen folgende Situation erlebt haben. Man steht im Supermarkt an der Kasse, hat seine Einkäufe schon eingetütet und plötzlich bemerkt man, dass Kartenzahlung nicht möglich ist und man nicht genug Bargeld dabei hat. Was tun?

Bundesweit ist es aktuell in zahlreichen Geschäften nicht möglich, mit Karte zu bezahlen. (Symbolbild: Getty Images)
Bundesweit ist es aktuell in zahlreichen Geschäften nicht möglich, mit Karte zu bezahlen. (Symbolbild: Getty Images) (Jordi Salas via Getty Images)

Es war eines der beherrschenden Nachrichtenthemen der letzten Tage. In zahlreichen Supermärkten und Geschäften in Deutschland war es nicht möglich mit Karte zu bezahlen. Und laut eines betroffenen Zahlungsdienstleisters, kann dieser Zustand noch einige Tage andauern.

Was aber tun, wenn man nun an der Kasse im Supermarkt oder der Tankstelle steht, kein Bargeld dabei hat und dann bemerkt, dass Bezahlen mit der Karte nicht möglich ist?

Nicht in Panik verfallen, sondern Ruhe bewahren

Zunächst ist solch ein Moment sicherlich peinlich, doch auch wenn es nicht jeden Tag vorkommt, sind Kassierer mit einer solchen Situation durchaus vertraut. Auch wenn einem als Kunde ein solcher Umstand unangenehm erscheint, sollte man nicht in Panik verfallen, sondern die Ruhe bewahren.

In der Regel sind Supermärkte, Tankstelle und Geschäfte daran interessiert, diese Situation so kundenfreundlich wie nur möglich aus der Welt zu schaffen. Hierbei gilt, je freundlicher ich mich als Kunde verhalte, desto kulanter und hilfsbereiter wird man sich von Seiten der Kassierer zeigen.

Situationen, in denen man an der Kasse steht und plötzlich nicht bezahlen kann, lassen sich aber oftmals schon im Vorfeld vermeiden. Hat man kein Bargeld bei sich, so sollte man vor dem Einkauf oder dem Tanken klären, ob es aktuell möglich ist, mit Karte zu bezahlen. Hierbei hilft es schon enorm, auf Aushänge am Eingang, Durchsagen oder auch Hinweisschilder im Supermarkt oder Geschäft zu achten. Sollte, wie im aktuellen Fall, aus technischen Gründen eine Kartenzahlung nicht möglich sein, wird man sicher schon vor dem Einkauf darüber informiert. An Tankstellen wird beim Ausfall der Kartenzahlung in der Regel ein Hinweisschild an den Zapfsäulen angebracht.

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Generell ist es jedoch immer ratsam, eine kleinere zweistellige Summe an Bargeld bei sich zu haben, sollte es zu spontanen Ausfällen der Kartenzahlung kommen.

Was aber tun, wenn man im Supermarkt schon an der Kasse steht, die Einkäufe vielleicht schon eingepackt hat und erst in diesem Moment bemerkt, dass man mit Karte nicht bezahlen kann, aber nicht genug Bargeld bei sich hat?

Auf alle Fälle muss man die Ware in diesem Fall zunächst an der Kasse stehen lassen. Die Einkäufe mitzunehmen und diese zu einem späteren Zeitpunkt zu bezahlen ist nicht möglich. Allerdings ist es erlaubt, seine Einkäufe an der Kasse stehen zu lassen, den nächstgelegenen Geldautomaten aufzusuchen und bei seiner Rückkehr die Ware bar zu bezahlen. Wenn man das Personal im Geschäft nett fragt, wird dieses sicher dabei helfen, die Einkäufe zurückzulegen.

Ist es einem aus z.B. zeitlichen Gründen nicht möglich zum Geldautomaten zu gehen und dann wieder zurückzukehren, so muss der Kunde die Ware nicht selbst in die Regale zurückräumen, normalerweise wird diese Aufgabe vom Personal des Ladens übernommen. Aber auch hier ist eine kleine Entschuldigung und ein Dankeschön empfehlenswert.

Der Tank ist voll, der Geldbeutel leer - was nun?

Während man im Supermarkt seine Ware, im Falle der Zahlungsunfähigkeit, wieder zurückgeben kann, sieht die Sache beim Tanken schon etwas komplizierter aus. Ist der Treibstoff erst einmal im Tank, ist es mit der Rückgabe schwieriger, wenn nicht gar unmöglich.

Aber auch in diesem Fall finden sich Lösungen. So kann man den Tankwart fragen, ob man einen Pfand hinterlegen kann, bis man vom Geldautomaten zurück ist. In der Regel können an der Tankstelle Personalausweise, Führerscheine oder auch Gesundheitsversicherungskarten als Pfand einbehalten werden. Alternativ dazu kann sich der Tankwart auch die Personalien notieren und dem, in diesem Moment, zahlungsunfähigen Kunden eine Rechnung ausstellen. Ebenso ist es möglich, dem Tankwart eine Einzugsermächtigung per Lastschrift über den fälligen Betrag unter Angabe der persönlichen Kontonummer und Bankleitzahl zu erteilen.

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Lässt sich die Situation mit keiner dieser Szenarien lösen, so muss im äußersten Fall der eigene Pkw stehenbleiben und eine Person herbeigeholt werden, welche die offene Rechnung begleicht.

Auf gar keinen Fall sollte man die Tankstelle mit dem Auto verlassen, auch wenn man die Absicht hat, zurückzukehren und zu bezahlen. In diesem Fall würde man Tankbetrug und damit eine Straftat begehen.

Generell gilt: Pflegen bei temporärer Zahlungsunfähigkeit beide Seiten einen freundlichen Umgang und sind alle Parteien gewillt, eine schnelle und unproblematisch Lösung zu finden, dann sollte einer Einigung nichts im Wege stehen.