Kein Geld mehr bei Quarantäne für Ungeimpfte

Die Länder sind sich einig: Bald sollen ungeimpfte Personen, die in Corona-Quarantäne müssen, kein Krankengeld mehr erhalten.

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Ungeimpfte erhalten im Fall einer Quarantäne bald kein Krankengeld mehr (SeventyFour via Getty Images)

Bisher sollte die Regelung nur in einigen Bundesländern gelten, jetzt gibt es jedoch einen allgemeinen Beschluss. Wer in eine behördlich angeordnete Corona-Quarantäne muss, soll zukünftig kein Geld mehr für seinen Ausfall erhalten. Auch der Arbeitgeber muss für die Zeit der Quarantäne kein Geld zahlen, die Entschädigung fällt komplett weg. Die Regelung gilt selbstverständlich nur für Menschen, die sich ohne Bedenken impfen lassen könnten. Sie gilt nicht für Personen, die sich aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht impfen lassen sollten.

Am Mittwoch wollen die Gesundheitsminister der Bundesländer über die einheitliche Regelung abstimmen, geeinigt hat man sich allerdings schon vorab. Die Regeln sollen ab dem 11. Oktober gelten, denn dann tritt die geänderte Testverordnung in Kraft. Ihr zufolge müssen alle ungeimpften Personen ihre Corona-Tests zukünftig selber zahlen.

So werden die Maßnahmen begründet

Der Begründung liegt in beiden Fällen die Tatsache zugrunde, dass sich mittlerweile jeder impfen lassen kann. Tests und Arbeitsentschädigung müssen nicht mehr vom Staat und damit vom Steuerzahler übernommen werden. Denn ein bereits geltendes Gesetz besagt: Wer sich aus eigenem Verschulden heraus, also durch das Nicht-Impfen, in Quarantäne begeben muss, hat keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Diese Regelung wurde bislang ausgesetzt, da nicht genug Impfstoff zur Verfügung stand. Mittlerweile gibt es für jeden Menschen die Möglichkeit sich impfen zu lassen. Im offiziellen Beschluss heißt es:

„Personen, für die eine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt, sollten als Kontaktpersonen oder Reiserückkehrer aus Risikogebieten aufgrund dieser flächendeckenden Verfügbarkeit von Impfangeboten zukünftig keine Entschädigung auf Kosten der Allgemeinheit mehr erhalten, wenn im Falle eines Tätigkeitsverbots bzw. einer Quarantäneanordnung kein vollständiger Impfschutz vorliegt.“

Das gilt für Geimpfte

Ebenfalls in dem Beschluss enthalten ist der Umgang mit geimpften Menschen im Bezug auf Quarantäne. Dort heißt es: „Personen mit vollständigem Impfschutz unterliegen im Übrigen grundsätzlich keiner Quarantänepflicht mehr.“ Geimpfte Reiserückkehr müssen sich also beispielsweise nicht mehr in Selbstisolation begeben.