Keine Lockerungen für Geimpfte?

Laut dem deutschen Ethikrat sollte Corona-Geimpften vorerst keine Freiheitsrechte zugestanden werden. Dies habe mehrere Gründe.

Hierzulande haben rund zwei Millionen Menschen ihre erste, knapp 800.000 bereits ihre zweite Covid-19-Impfung erhalten. Auch wenn diese Zahlen im Gegensatz zu der Einwohnerzahl Deutschlands gering ausfallen, ist eine Debatte im vollen Gange: Sollten Geimpfte Freiheiten erhalten, die Ungeimpftem verwehrt bleiben?

Ethikrat übt Kritik

Die Corona-Impfungen von Pfizer/BioNTech, Moderna und Co. haben erst vor wenigen Wochen eine Zulassung erhalten. Langzeitstudien liegen bisher nicht vor. Laut dem Robert-Koch-Institut wisse man bislang nicht, ob Geimpfte die Corona-Erreger weiterhin übertragen können. Auf dieser Grundlage argumentiert auch der Ethikrat. Freiheiten für Geimpfte seien erst dann vorstellbar, "wenn hinreichend gesichert wäre, dass sie das Virus nicht mehr weiterverbreiten können", stellt die Vorsitzende Alena Buyx klar. Und selbst dann bliebe noch die ethisch-moralische Dimension, über die zu diskutieren sei. Eine ungleiche Behandlung könne dazu führen, dass sich Personen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Impfangebot erhalten haben, ungerecht behandelt fühlen könnten. Somit sei die zweite Voraussetzung für eine Lockerung der Corona-Maßnahmen ein Impfangebot für jedermann.

Das große Aber

Volker Lipp, stellvertretender Vorsitzender des Etikrats, macht eine entscheidende Differenzierung: "Anders als der Staat sind private Anbieter prinzipiell frei darin, mit wem sie einen Vertrag schließen - sie können ihr Angebot auf Geimpfte begrenzen." Das bedeutet, dass Bars, Restaurants, Cafés und Theater selbst entscheiden können, ob sie - wenn denn die Ansteckungsgefahr widerlegt ist - allein Geimpften Eintritt in ihr Etablissement erlauben. Diesem Gedanken steht der Rat allerdings kritisch gegenüber. Hiermit wäre eine Impfpflicht "durch die Hintertür" verbunden. Denkbar wäre, ein negatives Testergebnis als Alternative anzubieten.

Aber auch hier gibt es Einschränkungen, erklärt Lipp: "Das gilt für Angebote, die für eine prinzipiell gleichberechtigte, basale gesellschaftliche Teilhabe unerlässlich sind [...]". Hierzu zählen unter anderem der öffentliche Nah- und Fernverkehr und Orte der Grundversorgung wie Supermärkte.

Eine Zusammenfassung der Stellungnahme des Ethikrates zeigt auch das Video.