Krankenkassen erhöhen Zusatzbeiträge

Viele gesetzlich Versicherte zahlen ab dem 01. Januar 2021 mehr für ihre Krankenversicherung, denn eine ganze Reihe an Kassen erhöht zu Beginn dieses Jahres ihre Zusatzbeiträge. Ein Wechsel kann bares Geld wert sein.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hob den durchschnittlichen Wert für die Zusatzbeiträge von gesetzlichen Krankenkassen für dieses Jahr von 1,1 auf 1,3 Prozent an. Grundlage für die Berechnung des Wertes sind Einkommen und Ausgaben der Krankenkassen in Deutschland. Erhöht sich der Wert, ist dies also ein Zeichen dafür, dass die Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen der Krankenkassen gestiegen sind.

Vergleichen lohnt sich

Die Kosten für die Zusatzbeiträge bei Krankenkassen variieren von Anbieter zu Anbieter. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox liegen sie in Deutschland aktuell zwischen 0,35 und 2 Prozent des Krankenkassenbeitrages. Wechselt ein Verbraucher demnach von der teuersten Kasse zur billigsten, kann er bis zu 430 Euro pro Jahr dadurch sparen.

Sonderkündigungsrecht

Bei einer Erhöhung der Zusatzbeiträge verfügen Betroffene zudem über ein Sonderkündigungsrecht. Laut dem Vergleichsportal gesetzlichekrankenkassen.de erlischt dadurch die Bindungsfrist des Vertrages von 12 Monaten, nicht jedoch die 2-Monatige Kündigungsfrist. Wer seiner Krankenkasse also z.B. irgendwann im Januar 2021 kündigt, ist nach Ablauf zweier Monate ab dem 01.04. bei der neuen Krankenkasse seiner Wahl versichert.

Warum es sich lohnen kann, bei der Wahl der Krankenkasse noch genauer hinzuschauen, zeigt das Video.