Haftstrafen im Schlecker-Prozess: Ist dieses Urteil gerecht?

Aktualisiert

Das Landgericht Stuttgart verurteilt die Kinder des ehemaligen Drogerie-Königs zu Haftstrafen. Schlecker selbst kommt mit einem blauen Auge davon.

Nach neun Monaten Verhandlung fiel am heutigen Montag das Urteil im Prozess um die insolvente Unternehmerfamilie Schlecker: Gegen die Kinder des Firmenpatriarchen verhängte das Stuttgarter Landgericht wegen Betrug, Insolvenzverschleppung und Untreue empfindliche Haftstrafen: Lars Schlecker wurde zu zwei Jahren und neun Monaten, seine Schwester Meike zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Firmenpatriarch Anton Schlecker kommt dagegen mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie einer Geldstrafe von 360 Tagessätze zu je 150 Euro davon.

Bei der Insolvenz der 1975 gegründeten Drogeriemarktkette im Jahr 2012 verloren mehr als 20.000 Mitarbeiter ihren Job. In dem Prozess ging es aber nicht um diese Schicksale, sondern um die Frage, ob Schlecker die Pleite seines Unternehmens absichtlich in die Länge gezogen hat, um Gelder für sich und seine Familie auf die Seite zu schaffen. In den Büchern sollen nach Angaben des Insolvenzverwalters Außenstände von insgesamt 1,3 Milliarden Euro gestanden haben.

Ein Tochterunternehmen bringt die Kinder in den Knast

Schleckers Drogerieimperium, das zu seiner Blütezeit 55.000 Menschen beschäftigte, bestand aus mehreren Firmen. Einige von ihnen wurden von seinen Kindern Lars und Meike geführt. Darunter auch die Logistikfirma LDG, die für die Verteilung der Waren aus dem Zentrallager in die Filialen zuständig war. Das Gericht warf den Geschwistern vor, über diese Firma durch überhöhte Abrechnungen Millionenbeträge aus dem Drogeriegeschäft abgezogen zu haben. Erschwerend kam hinzu, dass noch wenige Tage vor dem Stellen des Insolvenzantrags von der LDG etwa 7 Millionen Euro über Umwege auf Privatkonten der Schlecker-Kinder transferiert wurden.

Auf diese Weise wurden Schleckers Kinder mit dem Urteil zu den Hauptschuldigen erklärt. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft für den Senior eine längere Haftstrafe gefordert als für seine Kinder. Da er seine Milliarden-Firma als eingetragener Kaufmann führte, haftete er in den Augen des Gerichts jedoch ohnehin mit seinem Privatvermögen für die Insolvenz. Anton Schlecker gilt seit der Pleite als zahlungsunfähig. Vor Gericht sagte er, er habe bis zuletzt an das Überleben der Drogeriemarktkette Schlecker geglaubt. Deren Niedergang habe er einfach nicht wahrhaben wollen.

Urteil ist „überraschend und ungerecht"

In ersten Reaktionen wurde das Urteil von vielen Kommentatoren kritisiert. Der Tenor: Handelten Schleckers Kinder wirklich eigenverantwortlich oder folgten sie nur als Strohleute den Anweisungen ihres Vaters? So nennt die Süddeutsche Zeitung das Urteil „überraschend und ungerecht": Es hinterlasse das „ungute Gefühl, dass damit die Tat eines skrupellosen und obendrein auch im Nachhinein uneinsichtigen Täters nicht angemessen bestraft wird." Während des gesamten Prozesses hatte Schlecker kein Wort der Reue oder des Mitgefühls für seine Schuldner – darunter auch tausende ehemalige Angestellte – gefunden.