DSGVO: Was ändert sich durch die neue Datenschutzverordnung?

Ab heute (25.05.18) tritt die neue Datenschutzverordnung in allen EU-Ländern in Kraft und gewährleistet einen einheitlichen Standard.


Die neue DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) wirft viele Fragen auf und betrifft jeden - sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Sie soll einen größeren Schutz der Privatsphäre, eine bessere Datenkontrolle und eine effektivere Strafverfolgung bei Verstößen bewirken. Für Konsumenten bedeutet das mehr Rechte, für Unternehmen weniger Freiheiten. Die Verordnung gilt auch für Unternehmen mit Sitz ausserhalb der EU, wenn Daten von Personen aus der EU verarbeiten werden.

Was ändert sich konkret?

In der EU ist Datenschutz ein Grundrecht. Mit der Einführung der DSGVO müssen Verbraucher umfassender über die Verwendung ihrer Daten informiert werden. Unter anderem haben Nutzer nun ein Auskunftsrecht darüber, welche personenbezogenen Daten Unternehmen über sie speichern und ob diese Daten weitergegeben werden. Personenbezogene Daten sind Name, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse, aber auch IP-Adresse, Steuernummer, Autokennzeichen oder Kontoverbindung.

Ist eine Datenspeicherung juristisch nicht notwendig oder werden Daten nicht mehr benötigt, kann man seine Daten prinzipiell löschen lassen ("Recht auf Vergessen"). Empfindliche Daten wie religiöse Überzeugungen, Gesundheit oder sexuelle Orientierung dürfen nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Neu ist auch, das „Recht auf Datenübertragbarkeit", d.h. dass Daten von einem Anbieter zum nächsten mitgenommen werden können.

Weiterhin dürfen Daten nur zweckgebunden verwendet werden. Damit ist gemeint, dass eine E-Mail-Adresse, die für den Empfang eines Newsletters zur Verfügung gestellt wurde, nicht für andere Zwecke verwendet werden darf.

Unternehmen, bei denen mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der Datenverarbeitung zu tun haben, müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Auch wer einen privaten Blog oder eine Webseite führt, sollte seine Datenschutzerklärung aktualisieren. Es muss klar hervorgehen, zu welchem Zweck Daten erhoben werden (Kontaktformulare, Verknüpfung zu sozialen Netzwerken etc.).

Hohe Geldstrafen

Besonders Unternehmen befürchten im Zuge der neuen DSGVO Post von Abmahn-Anwälten, die Verstöße ausfindig machen. Denn das könnte teuer werden: Strafen können bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen.

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