Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt

Aktualisiert

Nach mehr als fünf Jahren NSU-Prozess wurden in München nun die Urteile verkündet.


Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe wurde wegen Mordes, versuchten Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere ihrer Tat fest.

Sowohl die Wahlverteidiger als auch die Pflichtverteidiger Zschäpes kündigten Revision an. Der vierte Pflichtverteidiger der 43-Jährigen, Mathias Grasel, bezeichnet das Urteil als ‚falsch': „Frau Zschäpe war nachweislich an keinem Tatort anwesend und hat nie eine Waffe abgefeuert oder eine Bombe gezündet." Das zeigt Grasels Meinung nach, dass Beate Zschäpe eine Mitwisserschaft, nicht aber die Mittäterschaft an den NSU-Morden unterstellt werden dürfe. Doch nicht nur Zschäpe erhielt einen Urteilsspruch. Auch Ralf Wohlleben wurde für das Beschaffen der Mordwaffe und Beihilfe zum Mord zu zehn Jahren Haft verurteilt.

Die NSU-Helfer Andre Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze erhalten ebenfalls Haftstrafen. Das Urteil für André Eminger fällt jedoch deutlich milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Viele Angehörige der Opfer der NSU-Morde halten das Urteil für nicht hart genug und sind entsetzt über die ausbleibende Sicherheitsverwahrung Zschäpes nach Ende ihrer Haft. Auch die milde Strafe für Eminger lässt Fragen und Empörung zurück. Der NSU-Prozess wird Deutschland wohl auch nach der Urteilsverkündung noch lange Zeit beschäftigen.