GEZ-Urteil: Rundfunkgebühr ist rechtmäßig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied wie erwartet, dass der Rundfunkbeitrag bestehen bleibt. Eine kleine Änderung gibt es jedoch.


Nach Ansicht der Richter ist der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Möglichkeit des Empfangs der Programme rechtfertige die finanzielle Belastung, egal ob das Angebot genutzt wird oder nicht. Privatleute müssen also wie gehabt 17,50 Euro im Monat an Rundfunkgebühren zahlen.

Die Gebühren sind die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. Acht Milliarden Euro kamen im vergangenen Jahr zusammen. Neu ist jedoch, dass für Zweitwohnungen keine Rundfunkgebühr mehr gezahlt werden muss. Inhaber mehrerer Wohnungen können einen Antrag auf Befreiung stellen und müssen in Zukunft nur noch einen Beitrag zahlen. Bis spätestens Mitte 2020 soll das Gesetz nachgebessert werden.

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