EU-Verbot für Halogenlampen kommt

Aktualisiert

Ab dem 1. September 2018 geht der Halogenlampe das Licht aus. Mit dem Verbot soll der weltweite Energieverbrauch deutlich verringert werden. Einige Modelle sind jedoch weiterhin zugelassen.


Nach dem Aus für die Glühbirne verbannt die EU weitere ineffiziente Leuchtmittel. Am dem 1. September 2018 tritt die sechste und letzte Stufe der EU-Lampenverordnung in Kraft. Aus energie- und umwelttechnischen Gründen werden Halogen-Leuchtmittel mit einer geringeren Energieeffizienzklasse als B aus dem Handel genommen. Betroffen sind vor allem klassische Halogenleuchten in Form einer Glühbirne mit E27- oder E14- Fassungen. Ausgenommen bleiben Halogenlampen mit R7s- und G9-Fassungen und mindestens Energieklasse C.

Andrea Grimm von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: „Die meisten Verbraucher werden bald keine Alternative zu LED-Leuchtmitteln haben". Doch diese haben auch Nachteile - vor allem bei Dimmern und Stehleuchten mit einem eingebauten Trafo. Außerdem hat LED-Licht einen hohen Blaulichtanteil, was zu Sehschäden führen kann.

Der Handel ist von dem Verbot der Halogen-Lampen nicht sofort betroffen. Restbestände dürfen weiterhin verkauft werden und spezialisierte Händler werden Halogen-Leuchtmittel vermutlich noch längere Zeit im Sortiment haben.