Strafanzeige gegen Ursula von der Leyen

Die deutsche Verteidigungsministerin ist wegen des Vorwurfs der Beschäftigung zahlreicher scheinselbstständiger Berater ins Visier der Justiz geraten.



Die Anklage gegen von der Leyen wurde bereits am 30. September 2018 erhoben. Nun soll geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht besteht. Der CDU-Ministerin wird vorgeworfen, über einen längeren Zeitraum externe Unternehmensberater als Scheinselbstständige im Verteidigungsministerium beschäftigt zu haben.

Eine Scheinselbstständigkeit liegt dann vor, wenn freiberufliche Arbeitnehmer ausschließlich für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, der dafür aber keine Sozialleistungen abführt. Die Anklage bezieht sich auf zahlreiche Unternehmensberater, die vom Wehrressort wie Mitarbeiter angestellt wurden. Die Ermittlungen der Justiz ergaben sich durch eine Anzeige, die offenbar von einem Insider aus dem Umfeld des Ministeriums stammte.

Buddy-System im Bundesministerium ?

Zusätzlich zu den Vorwürfen der Scheinbeschäftigung soll das Verteidigungsministerium die Beratungsaufträge fast immer ohne Ausschreibung vergeben haben. Gerüchten zufolge herrscht im Ministerium ein regelrechtes Buddy-System, das Beratungsaufträge immer wieder an dieselbe Firma vergeben hat. Bei dem Chef besagter Firma handelt es sich vermutlich um einen ehemaligen Bundeswehr-Mitarbeiter. Um den Vorwurf der Scheinbeschäftigung kümmert sich nun die Berliner Staatsanwaltschaft.