DSGVO: Datenschutzbehörde fordert von Google 50 Millionen

In Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung wurde der US-Konzern von Frankreichs Datenschutzbehörde wegen mangelnder Transparenz zu einer Rekordsumme verdonnert.


Frankreichs nationale Datenschutzbehörde, die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL), hatte bereits am 25. Mai und am 28. Mai 2018 zwei Beschwerden erhalten – also direkt nach dem Inkrafttreten der DSGVO in der EU am 25. Mai. Die beiden Beschwerden stammen zum einen von noyb, einer Non-Profit-Organisation aus Wien, und zum anderen von La Quadrature du Net, einer Gruppe von Bürgerrechtsaktivisten aus Paris. Max Schrems, Gründer von noyb hatte im Mai 2018 auch Beschwerden gegen die Datenschutzbestimmungen von Facebook, Instagram und WhatsApp eingereicht.

Google hat seine Transparenz- und Informationspflichten verletzt

Nach Überprüfung der Beschwerden ist die CNIL zu dem Ergebnis gekommen, dass zwei Verstöße gegen die DSGVO vorliegen. Demnach hat Google seine Transparenz- und Informationspflichten verletzt. Nutzer seien "nicht in der Lage, das Ausmaß von Googles Verarbeitungsvorgängen vollständig zu verstehen." Weiter heißt es: „Wesentliche Informationen, wie die Zwecke der Datenverarbeitung, die Aufbewahrungsfristen oder die Kategorien von personenbezogenen Daten, die für die Personalisierung der Anzeigen verwendet werden, sind zu sehr auf mehrere Dokumente verteilt, mit Buttons und Links, auf die geklickt werden muss, um auf zusätzliche Informationen zuzugreifen." Außerdem fehle Google eine gültige Zustimmung des Nutzers für personalisierte Anzeigen. Aufgrund der ungenügenden Informationen könnten Menschen nicht einschätzen, welche anderen Google-Dienste und Webseiten wie Youtube, Google Maps oder Google Drive auf die persönlichen Daten zurückgreifen können.

Die CNIL ist die erste europäische Regulierungsinstanz, die in Zusammenhang mit der DSGVO einen internationalen Konzern bestraft. Die Höhe der Strafe begründet die CNIL mit der "Schwere der festgestellten Verstöße gegen die wesentlichen Grundsätze der DSGVO: Transparenz, Information und Zustimmung".

Gemäß der DSGVO können die Strafzahlungen bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen. Für Google ist die Strafe von 50 Millionen ein vergleichsweise kleiner Betrag. Im dritten Quartal 2018 konnte der Internetkonzern einen Umsatz von über 33 Milliarden Dollar aufweisen.

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