Das sind die neuen Gesetzesänderungen ab März

Aktualisiert

Ab dem 1.3 gibt es wieder einige Gesetzesänderungen in Deutschland. Wir stellen die wichtigsten von ihnen vor.


Mütter sollen ab dem 1. März mehr Rente bekommen. Dabei bekommen Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, nun 2,5 statt 2 Rentenpunkte pro Kind. Der Betrag steigt auf 16,02 Euro pro Monat in den alten Bundesländern und auf 15,35 in den neuen. Dies liegt an dem unterschiedlichen Wert der Rentenpunkte. Dieser entspricht in Westdeutschland etwa 32,03 Euro und in Ostdeutschland etwa 30,69 Euro.

Anstieg des Mindestlohns im Baugewerbe

Bauarbeiter bekommen zukünftig einen höheren Mindestlohn. Ab dem 1. März erhalten Facharbeiter in den alten Bundesländern 15,30 Euro und in den neuen 12,20 Euro. Die Änderungen gilt auch für Hilfsarbeiter, diese erhalten nun 12,20 Euro statt 11,75 Euro.

Internationaler Frauentag nun neuer Feiertag für Berlin

Berlin bekommt einen neuen gesetzlichen Feiertag. Als Datum wurde der 8. März, also der Internationale Frauentag, gewählt.

Neues Kennzeichen für Kleinkrafträder

Mofas und Mopeds bekommen am 1. März ein neues Kennzeichen. Das nun grüne Kennzeichen löst das blaue Kennzeichen ab, das seine Gültigkeit verliert. Wer weiter mit dem blauen Kennzeichen unterwegs ist, verliert seinen Versicherungsschutz.

Schärfere Richtlinien bei der Gartenarbeit

Zum Zwecke des Umweltschutzes dürfen ab dem ersten März bis zum 30. September Hecken und Bäume nur gering beschnitten werden. Dabei ist vor allem auf die Nist- und Brutplätze der Tiere zu achten.

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