Lebenserhaltung von Vincent Lambert wird eingestellt

Vincent Lambert liegt seit einem Motorradunfall von vor über 10 Jahren im Wachkoma. Jetzt wird seine Behandlung gestoppt.


Der 42-jährige ist querschnittsgelähmt und befindet sich in einem vegetativen Zustand. Das so genannte apallische Syndrom, unter dem auch Vincent Lambert leidet, hat zur Folge, dass die Betroffenen ins Wachkoma fallen. Sie sind nicht mehr fähig zu kommunizieren, auf ihre Umwelt zu reagieren und können sich selten und in kaum wahrnehmbarer Weise äußern. Dieses Schicksal erfuhr auch Vincent Lambert. Einzig sein vegetatives Nervensystem, das heißt seine inneren Organe, funktionieren noch.

Die Eltern klagen gegen den Behandlungsstopp

Seit Jahren schon versuchen Lamberts Ehefrau und sechs seiner acht Geschwister einen Behandlungsstopp einzuleiten. Erst an diesem Montag haben die Ärzte vom Uniklinikum in Reims die Lebenserhaltung eingestellt. Das bedeutet, dass Vincent Lambert bis zum Ende des Monats versterben wird. Einzig seine Eltern wollten ihren Sohn weiterhin am Leben erhalten. Nachdem sie sich über Jahre hinweg durch alle möglichen französischen Behörden geklagt hatten und am Ende sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gelandet sind, haben sie nun den Kampf verloren. Viviane Lambert hält einen Besuch am Bett ihres Sohnes kaum aus. Sie und ihr Mann hatten sogar Unterstützung von mehreren katholischen Gruppen erhalten und empfinden den Behandlungsstopp ihres Sohnes als Verstoß gegen das Recht auf Leben. Selbst gegen die beschlossene Einstellung der Lebenserhaltung wollen sie nun vorgehen.

Eine Patientenverfügung ist entscheidend

Die Frau von Vincent Lambert ist da ganz anderer Meinung. Seit Jahren kämpft sie für einen Behandlungsstopp und will ihren Mann „in Würde gehen lassen". Laut seiner Frau hätte sich Vincent eine künstliche Lebensverlängerung nicht gewünscht. Das Problem ist, dass Lambert keine Patientenverfügung hat. Wachkoma-Patienten sind nicht in der Lage ihren Willen zu äußern und demnach sind sie auch nicht im Stande sich für oder gegen eine Lebensverlängerung zu entscheiden. In Deutschland dürfen Angehörige über den Patienten mitentscheiden, solange eine Patientenverfügung in schriftlicher Form vorliegt. Im Gegensatz zu aktiver Sterbehilfe, ist passive Sterbehilfe, das heißt das Abstellen von medizinischen Apparaten oder die Verabreichung starker Schmerzmittel, die den Sterbeprozess beschleunigen, sowohl in Deutschland, als auch in Frankreich erlaubt. Laut einem Gutachten hat Vincent Lambert keinen Zugang mehr zu seinem Bewusstsein und ob er von den Streitigkeiten seiner Familie viel mitbekommt, ist nicht sicher.

Weitere Infos zum Thema gibt es im Video!