13 Jahre für 32 zerstörte Kindheiten

Es sind Zahlen, die den Atem zum Stocken bringen: Andreas V. hat innerhalb von 20 Jahren insgesamt 32 Kinder schwer sexuell missbraucht, zur Last gelegt wurden ihm unvorstellbare 290 Missbrauchstaten. Nun fiel das Urteil: Der Straftäter muss 13 Jahre hinter Gitter.


Vor Gericht gestand der 56-jährige Andreas V., dutzende Kinder sexuell missbraucht und die Taten obendrein gefilmt zu haben. Vergangenen Donnerstag wurde nun das Urteil verhängt. 13 Jahre wird der Täter hinter schwedischen Gardinen verbringen, anschließend kommen er und der als Mittäter entlarvte und zu 12 Jahren verurteilte Mario S. (34) in Sicherungsverwahrung. Zehn Wochen dauerten die Verhandlungen an.

Missbrauch in 290 Fällen

Dabei wurden Andreas V. erschreckende 290, Mario S. 160 Missbrauchsfälle vorgeworfen. Bei rund 250 Taten soll es sich um Vergewaltigungen handeln. Die vorsitzende Richterin Anke Grudda führte während der Urteilsverkündung weiter aus: Es handele sich um "Anal-, Oral- und Vaginalverkehr, um es hier mal beim Namen zu nennen". Die jüngsten Opfer waren zur Tatzeit nicht älter als vier Jahre.

32 Traumata

Während der Urteilsverlesung sprach die Richterin die Angeklagten mehrmals direkt an: "Sie haben 32 Kinder und Jugendliche zu Objekten ihrer sexuellen Begierde degradiert und 32 Kindheiten zerstört." Andreas V. und Mario S. verfolgten die Urteilsverkündung reglos. Grudda versuchte die Taten in abschließende Worte zu bringen, doch seien Begriffe wie "abscheulich, monströs, widerwärtig" nicht ausreichend, die Geschehnisse zu beschreiben. Trotz der Fassungslosigkeit, die der Richterin ins Gesicht geschrieben stand, beschrieb sie die Traumatisierungen der Kinder und die fortan währende emotionale Zerrissenheit.

Besonders die Art und Weise, wie Andreas V. vorgegangen ist, stößt der Juristin auf. Dieser sei bezogen auf die Suche nach möglichen Opfern gezielt und manipulativ vorgegangen und habe diesen Menschen außergewöhnliches Leid zugefügt.

Hintergründe des Urteilsspruchs

Die Strafe von 32 Haftjahren erscheint verwunderlich gering vor dem Hintergrund der enormen Zahl und ungeheuren Schwere der Tatbestände. Dieses Unverständnis verhärtet sich mit Blick auf die fehlende Reue des Verurteilten. Allein die der Gerichtstagung vorangegangenen Geständnisse scheinen die Strafe abgemildert zu haben.

Die Sicherungsverwahrung ergab sich aus der Empfehlung Dr. Marianne Millers, der psychiatrischen Gutachterin des Angeklagten. Diese beschrieb Andreas V. als unvermindert schuldfähig: Er habe eine "gut durchschnittliche Intelligenz" mit einem IQ von 110, keine depressiven Erkrankungen, Psychosen oder krankhaft seelischen Störungen. Trotz dessen seien im Anschluss der Haftverbüßung Rückfälle, im schlimmsten Fall noch schwerere Straftaten, zu erwarten; die Neigung zum sexuellen Missbrauch von Kindern (in allen Fällen handelt es sich um Minderjährige) sei tief verwurzelt.

Jugendämter und Polizei stehen in scharfer Kritik

Wie es zu so vielen und schwerwiegenden Missbrauchsfällen kommen konnte, fragt sich derweil der nordrhein-westfälische Landtag. Auch dass die sexuellen Handlungen sich über einen Zeitraum von 20 Jahren erstrecken, ohne entdeckt worden zu sein, bleibt fragwürdig. Polizei und Jugendämter stehen seit der Offenlegung der Vorfälle in der Kritik, weil diese Hinweisen auf Andreas V. anfänglich nicht nachgegangen sein sollen. Zudem habe es bei den Ermittlungen einige Pannen gegeben, beispielsweise verschwanden bestimmte Beweismittel.

Besonders aufhorchen lässt der Fakt, dass Andreas V. ein Pflegekind zugesprochen bekommen hat - Hinweise an Jugendämter wurden ignoriert, Akten augenscheinlich nachträglich verändert. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss wird nun eingesetzt, der die Themenbereiche Polizei und Staatsanwaltschaft, Jugendämter sowie den Umgang der Landesregierung mit der Fallakte intensiv beleuchten soll.

Umstände der Schreckenstaten

Der mehrfache Missbrauch wird als "Fall Lügde" in die Geschichte eingehen. Die beiden Straftäter haben die Missbrauchshandlungen vermehrt in der verwahrlosten Unterkunft von Andreas V. auf dem Campingplatz Eichwald im ostwestfälischen Lügde begangen.

Einen Überblick über das Urteil erhalten Sie im Video.