Mörder im Fall Maria zu hohen Haftstrafen verurteilt

Vor drei Jahren wurde die 18-jährige Maria aus Zinnowitz brutal ermordet. Heute verurteilte das Gericht die beiden Täter zu hohen Haftstrafen.


Das Landgericht Stralsund sprach am heutigen Tag die beiden Mörder Marias schuldig. Haupttäter Nicolas Knoop (19) wird im Maßregelvollzug in einer Psychiatrie untergebracht, zusätzlich kommt eine zwölfjährige Haftstrafe auf ihn zu. Mittäter Niko Göttlich (21) muss aufgrund der besonderen Schwere der Tat eine lebenslange Haftstrafe absitzen.

Motiv: Mordlust

In der Anklageschrift wurde verlautbart, dass die beiden jungen Männer einen Menschen sterben sehen wollten. Das Opfer: die zur Tatzeit (2016) 18-jährige und im dritten Monat schwangere Maria. Sie zählte zur Clique der Männer und wohnte allein - Voraussetzungen, die das Mordvorhaben begünstigten. Zuvor hatten Knoop und Göttlich einen ebenfalls zum Freundeskreis gehörenden jungen Mann im Visier, doch stellte Maria ein einfacheres Ziel dar.

Gemeinsam planten die beiden Verurteilten die grausame Tat: Knoop besorgte sich ein Messer und Ersatzkleidung, damit er die blutverschmierte Kleidung nach dem Mord wechseln konnte. Die beiden gelangten mit einem Vorwand in Marias Wohnung, woraufhin Knoop von hinten in den Hals des Opfers stach. Als Maria begann, vor Schmerzen "Aua" und "Hör auf" zu schreien, setzte er sich auf die am Boden liegende Frau und stach erneut auf Kopf und Hals ein. Der Komplize hielt Maria derweil an ihren Beinen fest.

Menschen lügen, Wissenschaft beweist

Zwar stritt Göttlich die Mittäterschaft ab, doch überführten DNS-Spuren auf Marias Hose den 21-Jährigen. Den Mord aber beging Knoop, dem der psychiatrische Gutachter eine extrem hohe Gefährlichkeit zuschrieb. Ihm mangle es an Empathie, dafür fehle es ihm nicht an Aggressivität und Impulsivität. Im Maßregelvollzug werden nun Therapieversuche unternommen. Experten gehen davon aus, dass Knoop viele Jahre in der Psychiatrie verbringen wird. Dem zweiten Angeklagten wurde weder eine Persönlichkeitsstörung noch eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit attestiert. Aufgrund der besonderen Schwere wird von keiner vorzeitigen Haftentlassung ausgegangen.