Schwangere Frau stirbt an Glukosetoleranztest

Eine 28-jährige Frau stirbt, nachdem sie einen Glukose-Test aus einer Kölner Apotheke angewandt hatte. Auch ihr noch ungeborenes Kind überlebt die vergiftete Glukose-Lösung nicht.


Werdende Mütter können mit einem Glukose-Test herausfinden, ob eine Schwangerschaftsdiabetis vorliegt. Hierzu wird eine frei verkäufliche konzentrierte Zuckerlösung eingenommen, anschließend geben die Blutwerte Aufschluss über eine etwaige Erkrankung. Dieser Test gehört für viele Frauen zu den standardmäßigen Untersuchungen. Eine junge Frau starb nun nach Einnahme der Lösung an multiplem Organversagen; ihr per Notkaiserschnitt geborenes Kind überlebte ebenfalls nicht.

Apotheker steht vor einem Rätsel

Die Glukose-Lösung, die in einer Kölner Apotheke abgefüllt wurde, sei laut Polizei vergiftet worden. Die Staatsanwaltschaft hat nun Ermittlungen gegen Unbekannt aufgenommen - da der toxische Stoff nachweislich beigemischt worden war, handelt es sich um ein Tötungsdelikt. Der Inhaber der Apotheke in einem Interview: "Ich bin fassungslos, ich kann es mir nicht erklären. Das ist eine unvorstellbare persönliche Tragödie." Der Apotheker wird als Zeuge in den Fall eingebunden und nicht als Tatverdächtiger. Insgesamt werden 20 Einsatzkräfte am dem Fall arbeiten.

Beinahe dritter Todesfall

Bereits vor dem besagten Vorfall habe eine weitere schwangere Frau das Präparat eingenommen, doch wegen eines merkwürdigen Geschmacks vorzeitig abgebrochen. Trotz dessen litt sie unter Taubheitsgefühlen und Herzrhythmusstörungen, sodass sie zur Beobachtung in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Glücklicherweise konnte sie am darauffolgenden Tag die Klinik wieder verlassen.

Vorsorgemaßnahmen

Auch wenn die Polizei nicht davon ausgeht, dass weitere Apotheken betroffen sind, warnt sie vor der Einnahme selbstgemischter Glukoseprodukte. Zudem bittet die Kölner Ermittlungskommission um Mithilfe. Patienten, die bereits ein glukosehaltiges Präparat erworben haben, sollten diese nicht einnehmen und umgehend bei der nächsten Polizeistation abgeben.

Ein Kollateralschaden ist der angekratzte Ruf, den Apotheken mit dem Vorfall erleiden müssen. Die Herstellung von derartigen Rezepturen sei aufwendig, unter anderem sind Apotheker verpflichtet, Rezepturprotokolle anzufertigen. Die Anstrengung, ein Null-Fehler-Ziel zu erreichen wird mit derartigen Vorkommnissen besonders erschwert.

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