Corona: Neue Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz

Ab nächsten Montag dürfen in der Corona-Krise erste Geschäfte ihre Türen wieder öffnen. Um die Ansteckungsgefahr von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu minimieren, gibt es nun neue verbindliche Sicherheitsvorschriften.


Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellte am Donnerstag ein Vorschriften-Paket der Regierung für Unternehmen vor, die ihren regulären Betrieb in Kürze wieder aufnehmen. An dessen Entwicklung sollen auch Arbeitgeber und Gewerkschaften beteiligt gewesen sein.

Bundesweit verpflichtend

Die beschlossen Sicherheitsstandards gelten für Betriebe in ganz Deutschland und sollen mit Stichproben behördlich überprüft werden. Beispielsweise ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern vorgeschrieben, sowohl drinnen als auch draußen oder in PKWs. Lässt sich dies nicht realisieren, müssen Trennwände oder zumindest Schutzmasken für Nase und Mund vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Bei Krankheit zu Hause bleiben

Außerdem sollen alle Geschäftsabläufe so optimiert werden, dass möglichst wenig Kontakt zwischen allen Beteiligten besteht. Mitarbeiter mit Krankheitssymptomen wie etwa Fieber dürfen nicht am Arbeitsplatz erscheinen und müssen einen Arzt aufsuchen, um die Ursache zu klären.

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