Neue Bußgelder und Regeln für den Straßenverkehr

Schlechte Zeiten für Raser und Falschparker: Der neue Bußgeldkatalog der StVO ist da und tritt ab Dienstag, den 28.04.2020 in Kraft. Auch einige Regeln für den Straßenverkehr wurden angepasst oder neu hinzugefügt.


Zu schnell zu fahren kann einen bekanntlich eine ganze Menge Geld kosten. Ab Dienstag gilt dies umso mehr, da dann die aktuellste Novelle der StVO wirksam wird. Das neue Regelwerk enthält hauptsächlich härtere Strafen für Autofahrer und soll die Straßen offensichtlich sicherer für Fahrradfahrer machen. Hier einige Beispiele:

Zu schnelles Fahren

Wer künftig innerhalb einer Ortschaft 21km/h zu schnell fährt, muss mit 80 Euro Strafe, einem Punkt sowie einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Dies gilt neuerdings auch, wenn es das erste Mal ist, dass der Fahrer das Tempolimit so deutlich überschreitet. Außerhalb einer Ortschaft genügen für die selbe Strafe 26km/h.

Die bisherigen Bußgelder für zu schnelles Fahren verdoppeln sich zusätzlich. 10 Km/h zu viel kosten innerorts demnach 30 Euro, 15km/h 50€ und 20km/h 70 Euro. Außerorts sind es 20, 40 und 60 Euro für die entsprechenden Geschwindigkeiten.

Falschparken

Auch Falschparker müssen sich ab Dienstag auf höhere Gebühren einstellen. Generelle Verstöße wie zum Beispiel das Parken ohne oder mit abgelaufener Parkscheibe kosten mindesten 20 Euro statt wie vorher 10 Euro. Abhängig von der Parkdauer kann der Betrag nun nicht mehr auf 30, sondern auf 40 Euro steigen. Parken im Halteverbot wird ebenfalls mit mindestens 25 statt 15 Euro bestraft, bei einer Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmern sind es statt ehemals 35 nun 50 Euro.

Schutz für Fahrradfahrer

Das Halten auf gemalten Fahrradstreifen ist in Zukunft verboten und kann mit 55 bis 100 Euro und einem Punkt geahndet werden. Bis jetzt war eine Haltedauer von bis zu drei Minuten straffrei. LKW-Fahrer müssen innerorts beim rechts abbiegen nun Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn Fußgänger oder Fahrradfahrer in der Nähe sind, ansonsten riskieren sie eine Strafe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg.

Weiteres zu den Neuregelungen und Bußgeldern im Video.