Besuch von Gottesdiensten bundesweit erlaubt

Nachdem auch religiöse Veranstaltungen Mitte März wegen der Corona-Krise verboten wurden, sollen Gottesdienste nun, unter Einhaltung strikter Hygienemaßnahmen, im ganzen Land wieder erlaubt sein.


In Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubenshäusern dürfen in Kürze wieder Gottesdienste stattfinden, wenn die Teilnehmer dabei die vorgegeben Hygiene-Regeln, etwa einen Mindestabstand von 1,50 Metern, beachten. Darauf einigte sich Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer am Donnerstag. Gleiches gilt für besonders wichtige religiöse Anlässe in kleinen Gruppen, zum Beispiel Hochzeiten, Trauerfeiern, Taufen oder Beschneidungen.

Länder legten bereits eigene Regelungen fest

Die Bundesregierung bestätigte damit, was in einigen Bundesländern bereits beschlossene Sache war. In Niedersachsen hatte Ministerpräsident Stephan Weil von der SPD schon am Mittwoch eine entsprechende Absprache mit den verschiedenen Religionsgemeinschaften getroffen. Dabei waren ebenfalls konkrete Schutzmaßnahmen vereinbart worden.

Unter anderem eine Höchstanzahl der Teilnehmer, abhängig von der Größe des Raumes sowie einen Platz von mindestens 10 Quadratmetern für jede Person. Ferner soll auch das Singen während der Veranstaltungen möglichst ausbleiben, genauso wie beispielsweise das Herumreichen eines Kelches beim christlichen Abendmahl. Auch Thüringen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen erlaubten Gottesdienste bereits wieder.

Klage ging vor das Bundesverfassungsgericht

Doch nicht nur Niedersachsen eilte dem Beschluss der Bundesregierung voraus. Das Bundesverfassungsgericht hatte, auch am Mittwoch, in einem Eilverfahren über die Klage einer religiösen Vereinigung aus Niedersachsen entschieden. Dabei kam es zu dem Schluss, dass ein generelles Verbot von religiösen Festen, auch während der Corona-Pandemie, rechtlich nicht haltbar sei. Stattdessen solle bei jedem Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich eine hohe Infektionsgefahr durch die jeweilige Veranstaltung entstehe.

Museen, Zoos und Spielplätze ebenfalls wieder offen

Doch Glaubenshäuser sind nicht die einzigen Orte, die künftig wieder für Menschen zugänglich sein sollen. Auch Gedenkstätten, Museen, botanische Gärten, Zoos und sogar Spielplätze werden wieder geöffnet. Allerdings nur, wenn die jeweiligen Gebäude und Plätze groß genug für die Einhaltung des Mindestabstands sind. Umbauten, die wegen des Coronavirus durchgeführt werden, möchte die Regierung fördern, rund Zehn Millionen Euro sind dafür vorgesehen.

Mehr Informationen zu den Lockerungen für Gottesdienste im Video.