27-Jähriger tötete seine Familie: Gerichtsprozess gestartet

Im Landgericht Elwangen startete am Montagvormittag die Gerichtsverhandlung um eine Tat, die deutschlandweit für Aufsehen gesorgt hatte: Den sechsfachen Mord an einer Familie in Rot am See.


Es ist ein Zitat, dass einem das Blut in den Adern gefrieren lässt:"Der Moment, als ich meiner Mutter in den Kopf geschossen habe, war wie eine Zeitlupe. [...] Ich wollte sicher sein, dass sie tot ist." Die Worte kommen aus dem Mund des 27-jährigen Adrian S., der wegen des Mordes an insgesamt sechs Mitgliedern seiner Familie in Elwangen vor Gericht steht.

Zwei Opfer überlebten schwer verletzt

Die Tat hat S., nach Auffassung der Anklage, bewusst geplant: Er habe sich mit dem Ziel seine Verwandten umzubringen eine Pistole gekauft. 30 Schüsse gab er mit der Waffe auf seine Mutter, seinen Vater, eine Halbschwester und einen Halbbruder sowie eine Tante, einen Onkel und zwei entferntere Verwandte ab. Nur Letztere überlebten den Angriff, jedoch mit schweren Verletzungen. Zusammengekommen war die Gruppe zur Beerdigung und Trauerfeier für die Großmutter. Die Tat ereignete sich am 24. Januar im Haus der Familie im baden-württembergischen Rot am See.

Angeklagter wollte sich selbst umbringen

S. sagte vor Gericht aus, dass er nach der Tat die Waffe gegen seinen Kopf gerichtet habe. Zum Selbstmord kam es jedoch nicht, stattdessen rief er selbst die Polizei. "Ich habe nicht den Mumm, abzudrücken", so die Begründung des Angeklagten. Er bereue es, seine Verwandten getötet zu haben, einzig seine Mutter habe den Tod verdient.

Motiv: Rache

Warum Adrian S. dieser Meinung ist, wird im weiteren Verlauf der Befragung deutlich: S. sei davon überzeugt, dass seine Mutter ihn mit weiblichen Hormonen vergiften wollte, weil sie sich statt eines Jungen schon immer ein Mädchen gewünscht habe. Er sei von ihr psychisch misshandelt worden und auch körperlich habe sie ihm Leid zugefügt. Sein Vater habe S. nicht geglaubt. In der kommenden Woche soll ein psychiatrischer Gutachter beurteilen, wie es um die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten bestellt ist und ob dieser an einer psychischen Krankheit leidet. Der Prozess soll sieben Tage andauern, das Urteil wird am 10. Juli erwartet.

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