Andreas Kalbitz aus AfD ausgeschlossen

In Stuttgart hat sich das Bundesschiedsgericht der AfD getroffen, um über den Verbleib des Brandenburger Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz zu urteilen und ist zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen.


Andreas Kalbitz, der zum ultra-rechten Flügel der AfD gehört, wurde aus seiner Partei ausgeschlossen. Das teilte die AfD am Samstag mit, nachdem das Bundesschiedsgericht der Partei eine Entscheidung getroffen hatte. Dem Urteil zufolge ist die vorher vom Bundesvorstand beschlossene Aufhebung der Mitgliedschaft rechtskräftig.

Das Urteil war zu erwarten

Kalbitz selbst erschien höchstpersönlich zu dem Termin in Stuttgart und auch Parteichef Jörg Meuthen nahm teil. Dieser hatte sich immer wieder dafür ausgesprochen, Andreas Kalbitz von der Partei auszuschließen. Kalbitz war von dem Urteil wenig überrascht, er hatte wohl schon mit einem Ausgang dieser Art gerechnet. Der Brandenburger AfD-Vorsitzende will nun zivilrechtlich gegen den Entschluss vorgehen.

Deshalb wurde Kalbitz rausgeschmissen

Grund des Ausschlusses von Kalbitz waren falsche Angaben, die er zu Parteieintritt gemacht haben soll. Damals verheimlichte er beispielsweise seine Vergangenheit und Mitgliedschaft in der Neonazi-Organisation Heimattreue Deutsche Jungend und bei den Republikanern. Zusammen mit anderen AfD-Funktionären wird Kalbitz mittlerweile auch vom Verfassungsschutz beobachtet. Er bleibt trotz seines Rauswurfs aus der Partei weiterhin Mitglied der Brandenburgischen AfD-Landtagsfraktion, allerdings nicht mehr im Vorsitz.

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