Das neue Sterbehilfegesetz kommt

Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der Sterbehilfe bereits im Februar dieses Jahres für nichtig erklärt. Jetzt feilt die Initiative für eine Neuregelung der Sterbehilfe an einem Sondergesetz.

Menschen, die an einer schweren Krankheit leiden, haben wahrscheinlich schon einmal über die Sterbehilfe nachgedacht. Wenn das Leid das Leben bestimmt und die Perspektive auf Besserung fehlt, halten manche den Tod für den einzigen Ausweg. Einen Willen zum Sterben und die aktive Sterbehilfe sehen viele Menschen in Deutschland kritisch. Nichtsdestotrotz hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben, da es gegen das Grundgesetz verstoße. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.

Freiheit über das Leben und den Tod

Wenn Menschen sich frei das Leben nehmen dürfen, beinhalte dies auch die Freiheit, die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Doch Ärzte sollen nicht zur Beihilfe zum Suizid verpflichtet sein. Dies wird in den nächsten Monaten in der Initiative für eine Neuregelung der Sterbehilfe geregelt. Die FDP-Abgegordnete Katrin Helling-Lahr hat die Gruppe initiiert. Diese soll ab Mitte Januar die ersten Vorschläge für die geregelte Sterbehilfe diskutieren. Kathrin Helling-Plahr setzt sich für das Thema ein:

"Wir dürfen uns als Gesetzgeber nicht mit unseren vielleicht bestehenden Moralvorstellungen über die Selbstbestimmung setzen."

Innerhalb der Gruppe sollen allgemeine Sicherungskonzepte erarbeitet werden, die gewährleisten, dass die um Sterbehilfe wünschende Person wirklich selbst handelt. Dazu gehöre, dass die Menschen "stabil und dauerhaft sterbewillig" sind und eine "abgewogene und freiwillige Entscheidung" treffen, so der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach.

Sondergesetz für Sterbehilfe

In einem Sondergesetz sollen mehrere Rechtsbereiche eingeschlossen sein. Dazu zählen Straf- und Arzneimittelrecht sowie die Berufsrechte der Ärzte. Für die Sicherstellung und Überprüfung der Entscheidung von Sterbewilligen möchte die Gruppe entsprechende Fristen festlegen. Darüber hinaus sollen Beratungsgespräche mit Ärzten unter vier Augen Pflicht sein. Sterbehilfe dürfe in keinem Fall kommerziell sein und beworben werden. Die Gruppe plant eine Expertenanhörung im Januar 2021, um sich ein genaueres Bild über die Thematik und Durchführung zu machen.