Das sind die neuen Corona-Maßnahmen

Nachdem der Bundestag der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt hatte, habe nun auch der Bundesrat den Corona-Maßnahmen der Ampel einwillig zugestimmt. Das sind die neuen Coronabeschlüsse im Überblick.

(Photo by Florian Gaertner/Photothek via Getty Images) Ein öffentlicher Raum mit Maskenpflicht
(Photo by Florian Gaertner/Photothek via Getty Images) Ein öffentlicher Raum mit Maskenpflicht (Florian Gaertner via Getty Images)

Das Infektionsschutzgesetz sei am Donnerstag mit den Stimmen der SPD, Grünen und der FDP im Bundestag verabschiedet worden. Nun habe sich die Länderkammer in einer Sondersitzung mit der Neufassung des Gesetzes befasst und schließlich zugestimmt. Man sei sich einig: Zur Bekämpfung der Negativrekordzahlen der Corona-Neuinfektionen brauche es neue gemeinsame Maßnahmen.

Die neuen Coronabeschlüsse

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ermögliche es, eine Vielzahl von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie neu einzuführen. Zum einen solle der Bund eine Impfpflicht für Pflegeberufe einführen. "Die Länder bitten den Bund, dies schnellstmöglich umzusetzen", so hieße es in dem Beschluss. Weiter solle ab bestimmten Grenzwerten in den Bundesländern die Umsetzung von 2G oder 2G plus umgesetzt werden. 2G erlaube den Zugang zu Restaurants oder anderweitigen Veranstaltungen für Geimpfte oder Genesene. 2G plus hingegen verpflichte zudem noch einen aktuellen Schnelltest.

Mögliche Shutdowns

Eine sogenannte Länderöffnungsklausel ermögliche es den einzelnen Bundesländern einen Shutdown einzuberufen. Bei einer Hospitalisierungsinzidenz über neun sei es den Landtagen erlaubt, von diesen Maßnahmen Gebrauch zu machen. In der Bahn und in dem öffentlichen Personnahverkehr werde die 3G-Regel eingeführt. Somit sei nur solchen Zugang gewährt, die geimpft, genesen oder einen aktuellen Test nachweisen können. Zusätzlich gelte weiterhin die Maskenpflicht.

Was sich am Arbeitsplatz ändert

Laut dem neuen Gesetz solle an Arbeitsplätzen ebenfalls die 3G-Regel eingeführt werden. Ausnahme sei, wenn betriebliche Gründe die Einführung unmöglich mache. Arbeitgebende sollen demnach die Einhaltung der 3G-Regel täglich kontrollieren und dokumentieren müssen. In Alten- und Pflegeheimen gelte nun für die Mitarbeitenden eine tägliche Testpflicht. Das gleiche soll für Mitarbeitende in Wohnheimen von Menschen mit Behinderungen oder vulnerablen Personen eingeführt werden.

Impfkampagne in Gang bringen

Ein weiterer Beschluss sei, die Impfkampagne voranzubringen. Außerdem hieße es, dass Haus- und Betriebsärzte und Ärztinnen verstärkt Boosterimpfungen anbieten sollten. Impfzentren sollten vom Bund bezuschusst und weitreichend reaktiviert werden. Geprüft werde, ob auch Nichtärzte künftig impfen dürfen, wie beispielsweise Apothekerinnen und Apotheker.

Die Einführung der kostenlosen Bürgertests

Neben der Maßnahme, dass die Kontrolldichte der Corona-Schutzmaßnahmen deutlich angezogen werden solle, sei auch die Einführung der kostenlosen Bürgertest stark bekräftigt worden. Möglich sei, dass die Bundeswehr bei Bedarf in den Ländern beim Testen oder auch bei der Impfinfrastruktur unterstütze.

Pflegebonus für Pflegekräfte

Aus einem weiteren Beschluss gehe hervor, dass Pflegekräfte erneut einen Pflegebonus erhalten sollten. Die Höhe sei jedoch noch unklar. Darüber hinaus sollten Unternehmen, die besonders unter der Pandemie leiden, erneut eine finanzielle Unterstützung erhalten. Die sogenannte Überbrückungshilfe III Plus werde nicht, wie ursprünglich geplant, Ende des Jahres enden, sondern bis zum 31. März verlängert werden.