Laschets peinlicher Fehler: Ist seine Stimme ungültig?

Der Kanzlerkandidat der Union Armin Laschet leistete sich am Tag der Bundestagswahl einen peinlichen Patzer, als er seinen Wahlschein falsch faltete: Seine Kreuze waren deutlich zu sehen, was bei einer geheimen Wahl nicht der Fall sein darf. Gibt es nun Konsequenzen?

Die Bundeswahlordnung besagt für diese Situation, dass der Wahlvorstand den Wählenden "zurückzuweisen hat", damit dieser seine Wahl mit einem neuen und korrekt gefalteten Wahlzettel wiederholt. Der Grund ist einfach: Jede Wahl in Deutschland muss laut Artikel 38 des Grundgesetzes "allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim" ablaufen. Da jeder sehen konnte, welche Kreuze Laschet setze, ist die Geheimhaltung seiner Stimme nicht gegeben. 

Ist Laschets Stimme nun gültig oder nicht?

Darf Laschets Stimme dann überhaupt gezählt werden? Diese Frage beantwortet der Bundeswahlleiter auf Twitter in drei Posts:

Demnach liege keine Wahlbeeinflussung vor, da Laschet als CDU-Politiker wie zu erwarten war seine eigene Partei wählte. Die Stimme sei auch falsch gefaltet gültig. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung sieht der Jurist Professor Walther Michl in Laschets Stimmabgabe dennoch einen "Verstoß gegen das Wahlrecht“, welchen die Anwesenden hätten unterbinden müssen. Nun sei dies jedoch nicht mehr möglich und der Wahlzettel nicht mehr zweifelsfrei identifizierbar. Auch Laschets Frau hatte den Wahlzettel falsch gefaltet und eingeworfen.

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