Die fünf Öffnungsschritte für Deutschland

Feststeht, dass der Lockdown grundsätzlich bis zum 28. März verlängert wird. Doch es soll zahlreiche Sonderregelungen für bestimmte Branchen und Geschäfte geben. Hier sind die Corona-Beschlüsse im Überblick.

Ab Montag, den 8. März ist es erlaubt, sich insgesamt mit bis zu fünf Verwandten, Freunden und Bekannten aus zwei Haushalten zu treffen. Ein Paar gilt dabei als ein Haushalt und Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Sonderregelungen gibt es für Menschen, die in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner leben. In diesen dürfen sich bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Auch hier sind Kinder unter 14 Jahre davon ausgenommen. Im Gegenzug gelten in Regionen, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt, noch die strengeren, aktuellen Regeln.

Fünf Öffnungsschritte

Im ersten Schritt sollen Grundschulen und Kitas mit Einschränkungen geöffnet werden. Dies ist in einigen Bundesländern bereits geschehen. Bundesweit haben außerdem Friseursalons seit dem 1. März wieder geöffnet.

Der zweite Schritt sieht vor, Gartenmärkte, Blumengeschäfte und Buchläden zu öffnen. Das soll am 8. März bundesweit umgesetzt werden. Dabei muss die Kundenzahl begrenzt bleiben: Pro zehn Quadratmeter ist ein Kunde erlaubt. Ebenso sollen Fahr- und Flugschulen wieder öffnen. Hier gibt es allerdings eine besondere Bedingung: Falls ein Mund- und Nasenschutz nicht dauerhaft getragen werden kann, ist ein tagesaktueller Schnelltest und außerdem ein Testkonzept für das Personal Pflicht.

Im dritten Öffnungsschritt sind weitere Lockerungen möglich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 könnte der Einzelhandel unter der Zehn-Quadratmeter-pro-Kunde-Regelung öffnen. Ebenso könnten zoologische und botanische Gärten sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten ihren Betrieb wieder aufnehmen. Kontaktfreier Sport ist dann in kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen im Freien erlaubt.

Sollte im dritten Öffnungsschritt die Inzidenz stabil oder sinkend unter 100 sein, kann der Einzelhandel mit der Vergabe von Einkaufsterminen wieder öffnen. Hier darf ein Kunde pro 40 Quadratmeter mit Anmeldung shoppen. Auch bei Museen etc. gilt die Terminvergabe. Sport ist erlaubt – mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder bis zu 14 Jahre dürfen Gruppensport im Außenbereich machen. Sobald die Inzidenz allerdings wieder über 100 steigt, gelten die Regeln von der Zeit bis zum 7. März.

Der vierte Schritt sieht vor, dass Außengastronomie, Theater und Konzert- sowie Opernhäuser öffnen können – vorausgesetzt die Inzidenz bleibt vierzehn Tage konstant unter 50. Dann ist der kontaktfreie Sport auch Indoor möglich. Sollte das Land vierzehn Tage nach dem dritten Öffnungsschritt unter 100 bleiben, können Theater und Kino mit tagesaktuellem Schnelltest besucht werden. Auch die Außengastronomie kann unter Terminbuchung und negativem Testergebnis besucht werden. Die Testvoraussetzung ermöglicht ebenfalls kontaktfreien Sport im Innenbereich.

Im fünften Schritt – wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt – können Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Personen draußen stattfinden. Dazu zählt auch Kontaktsport in Hallen. Sollte die Inzidenz stabil unter 100 bleiben, kann das Bundesland vierzehn Tage nach dem vierten Öffnungsschritt regional oder landesweit den Einzelhandel mit Beschränkungen öffnen. Kontaktfreier Sport im Innen- oder Außenbereich ist dann wieder möglich.

Einen Überblick über die Regelungen sehen Sie im Video und unten in der Übersicht.