Neuerungen im Infektionsschutzgesetz

Aufgrund der öffentlichen Kritik gegen die derzeitigen Ausgangssperren einigen sich SPD und CDU auf weniger strenge Maßnahmen. Dafür sollen nun Schulen früher schließen. Lesen Sie im Folgenden die Neuerungen im Infektionsschutzgesetz.

Die Ausgangssperre soll Medienberichten zufolge in Zukunft erst ab 22 Uhr gelten. Bis Mitternacht dürfen einzelne Personen auch ohne Hund spazieren oder joggen gehen. Darüber hinaus soll Kindern bis 14 Jahren der Gruppensport weiterhin ermöglicht werden. Geimpfte sollen nun dieselben Rechte wie Negativ-Geteste erhalten. An anderer Stelle möchte die Regierung das Infektionsschutzgesetz jedoch verschärfen.

So müssen Arbeitgeber beispielsweise ihren Mitarbeitern zwei Coronatests die Woche ermöglichen. Ab einer Inzidenz von 165 sollen den Fraktionsspitzen zufolge die Schulen wieder schließen. Auch diese Regelung ist – wie die Ausgangssperre – hart umstritten. Doch RKI-Chef Lothar Wieler und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schätzen die zuvor gültige Grenze von 200 als viel zu hoch ein.

Was gilt in welchem Bundesland

Aufgrund der unterschiedlich hohen Infektionszahlen innerhalb der Bundesländer und Landkreise unterscheiden sich die Corona-Regeln in ganz Deutschland immer mehr. Für Bürger in Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Montag ein strengerer Lockdown. Ebenfalls dürfen sie Zweitwohnungen, die sich nicht im Bundesland befinden, nicht mehr bewohnen. Auch in Brandenburg wurde heute die Ausgangssperre eingeführt.

Schleswig-Holstein hingegen öffnete in Modellregionen zum Teil Gastronomie- und Tourismus-Betriebe. Denn hier liegt die Inzidenz derzeit bei unter 100 – nämlich bei einem relativ stabilem Wert von 72. Auch die vermehrten Schnelltest-Möglichkeiten ermöglichen diese Öffnungsschritte.

Ab Inzidenz von 100 werden Maßnahmen strenger

Im neuen Infektionsschutzgesetz vereinbart der Bund einheitliche Regeln für Landkreise und Länder. Ab einer Inzidenz von 100 sollen nun insgesamt strengere Maßnahmen greifen. So soll auch das "Click & Meet"-Verfahren im Einzelhandel mit Testpflicht nur noch bis zu einer Inzidenz von 150 möglich sein. Die Regelungen sind bis zum 30. Juni befristet.

Regional sind die Zahlen der Corona-Neuinfektionen sehr unterschiedlich. Ganz oben steht Thüringen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 245,8, gefolgt von Sachsen mit 236,5. Das sind derzeit die beiden Bundesländer mit einer Inzidenz von über 200. Vier weitere Bundesländer - Bayern, Sachsen-Anhalt, Bremen und Nordrhein-Westfalen - haben eine Inzidenz, die höher als 170 ist.

Einen Überblick zu den neuen Lockerungen erhalten Sie auch im Video.