Tiergartenmord: Russe zu lebenslanger Haft verurteilt

Über zwei Jahre ist es her, dass 2019 ein Georgier im Park, mitten in der deutschen Hauptstadt Berlin, erschossen wurde. Jetzt gebe es ein Urteil vom Berliner Richter.

BERLIN, GERMANY - DECEMBER 15: Federal judge Olaf Arnoldi (C-R) during the day of the verdict in the
Berliner Kammergericht im Prozess des Tiergartenmordes (Photo by Mika Savolainen - Pool/Getty Images) (Pool via Getty Images)

Im Prozess zum Mord in Berlin im Kleinen Tiergarten wurde ein Urteil gefällt. Der Angeklagte Vadim Krasikov sei aufgrund des Mordes und illegalen Waffenbesitzes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Laut dem Berliner Kammergericht soll es erwiesen sein, dass der russische Staatsbürger 2019 im August einen tschetschenischstämmigen Georgier im Park erschossen habe.

Im Auftrag Russlands?

"Die Tat war durch in Berlin stationierte Helfer akribisch vorbereitet", teilte der Vorsitzende Richter Olas Arnoldi bei der Urteilsbegründung mit. Das Gericht sei der Überzeugung, dass der Mord von staatlichen Stellen Russlands beauftragt wurde. Darüber hinaus sollen die Richter die besondere Schwere der Schuld erkannt haben. Diese Aussage soll eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließen. Das Urteil entspreche der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese habe die Ermittlungen und die Anklage aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles übernommen.

Ein Offizier des russischen Inlandsgeheimdienstes

Die Bundesanwaltschaft sei der Überzeugung, dass es sich bei dem Angeklagten Vadim Krasikov um einen Offizier des Inlandsgeheimdienstes FSB handelt. Ihm seien weitere Auftragsmorde im Ausland zugeordnet. Aus Sicht des Gerichtes spreche zwar einiges dafür, es fehlten allerdings noch die letzten Beweise. Nach Angaben soll der Angeklagte eine Scheinidentität bekommen haben.

Politische Motive

Sergej Netschajew, der russische Botschafter in Deutschland, soll das Urteil als "politisch motiviert" bezeichnet haben. In der Erklärung des Botschafters hieß es: "Wir halten dieses Urteil für eine voreingenommene und politisch motivierte Entscheidung, welche die ohnehin schwierigen deutsch-russischen Beziehungen erheblich belastet".

Wie es zum Mord kam

Bei dem Mord des Opfers seien mehrere Schüsse gefallen. Laut Angaben des Gerichtes habe sich der heute 56-jährige Angeklagte Krasikov am 23. August 2019 dem Opfer auf einem Fahrrad in dem Park Kleiner Tiergarten in Berlin von hinten genähert. Aus der Nähe soll er dem 40-jährigen Opfer anschließend zwei Schüsse mit einer Schalldämpfer-Pistole gegeben haben. Als das Opfer zu Boden fiel, habe der Täter ihm in den Hinterkopf geschossen. Der Mann starb am Tatort. Er lebte seit 2016 als Asylbewerber in Deutschland und sei von den russischen Behörden als Terrorist eingestuft worden.

Opfer als "Mörder" bezeichnet

Der Getötete sei als Staatsfeind eingestuft worden, da er im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft habe, teilte das Gericht mit. Russlands Präsident Wladimir Putin habe den verstorbenen Georgier, der in der russischen Teilrepublik Teschetschenien auf Seiten der Separisten gekämpft haben soll, als einen "Mörder" und "Banditen" bezeichnet.

Verbindung zum russischen Staat bestritten

Der Angeklagte habe über seine Anwälte erklären lassen, dass er Vadim Sokolov heiße, 50 Jahre alt und beruflich Bauingenieur sei. Eine Verbindung zu dem Geheimdienst FSB und dem russischen Staat soll er abgestritten haben. Der Vorfall, sowie die Ermittlungen, belaste das Verhältnis von Russland und Deutschland sehr. Die Bundesregierung soll nach der Tat zwei russische Diplomaten ausgewiesen haben. Von Seiten Russlands seien die Vorwürfe eines staatlichen Auftragsmordes allerdings zurückgewiesen.