Gericht urteilt gegen Til Schweiger

Aktualisiert

Im Gerichtsstreit zwischen Drehbuchautorin Anika Decker und Til Schweigers Firma Barefoot Films fiel nun ein erstes Urteil zugunsten der Klägerin.

"Gott, Du kannst ein Arsch sein!" Premiere In Munich
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Til Schweiger muss die Einnahmen, die seine Firma mit den beiden Kinohits "Keinohrhasen" und "Zweiohrkücken" verbuchte, offenlegen. Das entschied das Landgericht Berlin. Die Drehbücher beider Filme stammen aus der Feder von Anita Decker, die mit der Bezahlung, die sie für ihre Leistung erhielt, nicht zufrieden ist. Ob ihre Ansprüche gerechtfertigt sind, entscheidet sich allerdings erst in einem weiteren Prozess. Das aktuelle Urteil bestätigt lediglich ihr Recht auf Auskunft über die finanzielle Bilanz der beiden Kinostreifen.

Chance auf mehr Geld durch "Fairnessparagraf"

Dies bedeutet, dass Decker Einsicht in die Einnahmen aus beispielsweise Streamingdiensten oder DVD-Verkäufen fordern kann. Barefoot Films sowie der Filmverleih Warner Bros. hatten während des Prozesses versucht, sich auf eine Verjährungsfrist zu berufen, die für einige der Ansprüche von Becker bereits verstrichen sein soll. Das Gericht entschied jedoch, diesen Einwand nicht gelten zu lassen. Stattdessen gab es Decker recht, deren Klage auf dem so genannten "Fairnessparagraf" im deutschen Urheberrecht fußt.

Dieser besagt, dass der Urheber eines Werks zusätzlich zum eigentlichen Honorar einen Anspruch auf weitere Vergütung hat. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die vereinbarte Höhe des Honorars und die später mit dem Werk erzielten Einnahmen nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Ob Schweiger zahlen muss, bleibt offen

Ein weiterer Prozess soll nun klären, ob dies der Fall ist. Dann wird sich entscheiden, ob Schweigers Firma Barefoot Films Anita Decker eine Nachvergütung zukommen lassen muss. Beide Filme gehören zu den erfolgreichsten des Schauspielstars. Laut einer Übersicht des "Focus" spielte "Keinohrhasen" (2008) bei 6,3 Millionen Kinobesuchern über 40 Millionen Euro ein. Die Fortsetzung "Zweiohrkücken" (2009) kam auf eine ähnlich beeindruckende Bilanz: 4 Millionen Kinobesucher und rund 30 Millionen Euro.

Es war sicher auch dieser enorme Erfolg, der das Gericht dazu bewog, der Klage auf Auskunft über die genauen Einnahmen von Schweigers Firma stattzugeben.