Urteilsspruch im Fall Lübcke

Im Prozess um den Mordfall des Regierungspräsidenten von Kassel, Walter Lübcke, erfolgte nun ein Urteilsspruch gegen den Angeklagten Stephan E. und seinen Komplizen.


Es war eine Tat, die bundesweit für Schlagzeilen sorgte: Walter Lübcke (CDU), Präsident der Regierung im Bezirk Kassel liegt am zweiten Juni 2019 leblos auf der Terasse vor seinem Haus. Todesursache: Ein Schuss in den Kopf – aus nächster Nähe. Die Ermittlungen starten.

Erst ein Täter...

DNA-Spuren führen die Kriminalpolizei zu Stephan E., welcher als rechtsextrem gilt und bereits wegen Straftaten aktenkundig geworden ist. Lübcke hatte sich vor seinem Tod für die Rechte von Flüchtlingen eingesetzt und war deshalb zum Teil massiv bedroht worden. Der Verdächtige gesteht bereits am 26. Juni 2019. Wenig später zieht er sein Geständnis jedoch wieder zurück.

... dann zwei

Im Laufe des Prozesses erzählt E. mehrere Versionen der Tat, die auch einen weiteren Mann schwer belasten: Markus H., ebenfalls Mitglied der rechten Szene. Laut Stephan E. soll dieser Lübcke erschossen haben, die Tat sei jedoch nicht geplant gewesen. E. verstrickt sich jedoch vor Gericht in diversen Widersprüchen.

Anklage und Verurteilung

Auch gegen H. wird nun ermittelt. Am 29. April 2020 erfolgt die offizielle Anklage gegen beide Männer. E. wird Mord vorgeworfen, H. Beihilfe zum Mord. Er soll unter anderem die Tatwaffe besorgt haben.

Nach einem langen Prozess fällt am 27. Januar das Urteil: Stephan E. erhält die Höchststrafe und muss wegen Mordes lebenslang ins Gefängnis, Markus H. bekommt 18 Monate Haft auf Bewährung.

Weitere Infos zum Fall zeigt das Video.