Verbotene Souvenirs: Diese Dinge sollte man besser nicht aus dem Urlaub mitbringen

Eine schöne Muschel, ein hübscher Stein, das am Markt gekaufte Schmuckstück – manche Mitbringsel wirken zunächst harmlos. Aber wer nicht aufpasst, kann am Zoll eine böse Überraschung erleben.

Fechterschnecken sind schön. Als Mitbringsel eignen sie sich aber nur bedingt. (Foto: Getty Images)
Fechterschnecken sind schön. Als Mitbringsel eignen sie sich aber nur bedingt. (Foto: Getty Images) (DEA / V. GIANNELLA via Getty Images)

Manch eine*r erinnert sich vielleicht noch an einen Fall, der 2010 durch die Medien ging. Ein neunjähriger Junge hatte im Türkeiurlaub am Strand einen großen Stein aufgesammelt. Laut eigener Angaben wollte er ihn in der heimischen Schule seinen Mitschüler*innen als Souvenir präsentieren. Am Flughafen dann der Schock: sein Vater wird festgenommen, sitzt vier Wochen im Gefängnis. Der Vorwurf: die illegale Ausfuhr von Natur- und Kulturgütern. Man vermutet in dem Stein einen archäologischen Fund. Bis zu zehn Jahre Haft drohen in der Türkei für dieses Vergehen.

Urlaubs-Souvenirs: Steinesammeln kann teuer werden

Der damals 34-jährige Münsteraner kommt mit einem sprichwörtlichen blauen Auge davon. Aber spätestens seitdem dürfte allen klar sein, dass Urlaubsländer keine Selbstbedienungstheke für schicke Mitbringsel sind.

Auch in Italien und Griechenland ist das Sammeln von Steinen eine riskante Angelegenheit. Bis zu 3.000 Euro Strafe muss man bei der Ausfuhr bestimmter Gesteinsarten zahlen, bei archäologischen Funden droht ebenfalls Gefängnis.

Muscheln als Mitbringsel: nicht alles darf mitgebracht werden

Besonders beliebt ist am Strand natürlich das Sammeln von Schnecken, Muscheln und sonstigen Überresten von Meeresgetier. An der Adria kann man das im Normalfall bedenkenlos tun.

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Anders ist die Lage beispielsweise in der Karibik oder in Südostasien. Wer dort ein Gehäuse der beliebten Fechterschnecke findet, sollte im Kopf haben, dass bei der Rückkehr nicht mehr als drei Stück davon unangemeldet in Deutschland eingeführt werden dürfen. Tiere, die unter Artenschutz stehen, dürfen nicht mitgenommen werden. Selbst wenn es sich nur um die Gehäuse handelt.

Vorsicht bei Schmuck und Kleidung

Selbiges gilt auch für Schmuck oder Kleidung, die aus tierischen Materialien hergestellt sind. Von Schlangenleder, Elfenbein, Fellen und Pelzen sollte man aus vielerlei Gründen die Finger lassen, die verbotene Einfuhr ist nur ein weiterer. Wenn man sich nicht sicher ist, kann man sich auf dieser Internetseite über die Bestimmungen im jeweiligen Urlaubsland informieren.

Köstliche Souvenirs: Strenge Auflagen bei Nicht-EU-Ländern

Natürlich ist es verlockend, Snacks und Leckereien für die Lieben daheim mitzubringen, die in der Heimat nicht oder nur schwer zu erwerben sind. Auch hier ist aber Vorsicht geboten. Das Mitführen tierischer Nahrungsmittel aus Nicht-EU-Ländern ist in der Regel ganz verboten. Samen und Pflanzen unterliegen ebenfalls strengen Auflagen. Dies dient dem Seuchen- und Artenschutz und hat daher sehr gute Gründe. Wer dennoch Pflanzen aus Nicht-EU-Staaten mitbringen möchte, muss sich im Ursprungsland den Verwaltungsakt antun, ein Pflanzengesundheitszeugnis zu besorgen. Einfache Warenkennzeichnungen reichen in keinem Fall aus.

Für einige Früchte gibt es allerdings Ausnahmen: Ananas, Kokosnuss, Dattel, Durian und Banane dürfen bedenkenlos mitgebracht werden.

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Wer schon einmal Souvenirs mitgebracht hat, weiß aber ohnehin: nichts schmeckt daheim so gut wie im Urlaub und keine Muschel ist auf dem Schreibtisch so schön, wie am Meer. Von dem her sollten die schönsten Mitbringsel vielleicht einfach die Erinnerungen im Kopf sein.

VIDEO: In diesen Ländern ist das Sammeln von Muscheln verboten