Wahlkampfrede: Hat Söder sich hiermit strafbar gemacht?

Bei einer Wahlveranstaltung machte CSU-Chef Markus Söder einen unangemessenen 'Scherz', mit dem sich nun sogar die Staatsanwaltschaft beschäftigt.

Markus Soeder, Bavarias State Premier and leader of the Christian Social Union (CSU) gestures as he speaks at the CSU party congress in Nuremberg, southern Germany, on September 10, 2021. (Photo by CHRISTOF STACHE / AFP) (Photo by CHRISTOF STACHE/AFP via Getty Images)
Markus Söder bei einer CSU-Veranstaltung (Photo by CHRISTOF STACHE / AFP) (Photo by CHRISTOF STACHE/AFP via Getty Images) (CHRISTOF STACHE via Getty Images)

Bei einem so langen Wahlkampf-Marathon wie in diesem Jahr, kann der Endspurt schon mal etwas lockerer ausfallen. Das dachte sich vermutlich auch CSU-Chef Markus Söder bei einer seiner letzten Wahlveranstaltungen in Schweinfurt. Auch der Ort der Veranstaltung, mitten in Söders Heimat Franken gelegen, ließ den Politiker offenbar von seiner sonst so professionellen Art absehen. Beim Finale seiner Wahlkampf-Tour in Schweinfurt ließ sich der CSU-Chef nämlich zu einer ziemlich kritischen Aussage hinreißen.

Dieser Satz brachte ihn in Schwierigkeiten

Als er in seiner Rede auf das Thema zu sprechen kam, wie man noch unentschlossene Menschen zur Wahl bewegen könnte, sagte er zu den CSU-Anhängern: "Fragen Sie alle: 'Was möchtest du denn wählen?' Und wenn diejenigen sagen: 'CSU', sagen Sie: 'Sofort mit zum Wählen!'" Sollte man bei dieser Frage allerdings allerdings auf Bekannte treffen, die bei ihrer Partei-Wahl noch zögerten solle man dem einfach mit "Gute Idee, lassen Sie sich noch 'ne Woche Zeit, die Wahl ist erst nächste Woche." Dieser Satz hatte eine große Wirkung. Im Prinzip hatte Söder damit zu einer Falschinformation zur Wahl aufgerufen, was theoretisch als Wahlmanipulation gilt. Wahlmanipulation ist dem Gesetz nach illegal und strafbar. Auch wenn Markus Söder seinen Satz vermutlich nicht ernst meinte, ist die Aussage schwierig.

Das sagt die Staatsanwaltschaft zu dem Fall

Kaum war die Wahlveranstaltung beendet, gingen bei der Polizei in Schweinfurt mehrere Strafanzeigen ein. Die Staatsanwaltschaft will die Anzeigen nun prüfen. Vermutlich wird es allerdings nicht zu einem Verfahren gegen Markus Söder kommen. Die Staatsanwaltschaft habe "erhebliche Zweifel, dass dieser Eindruck der Ernstlichkeit durch die 'Aufforderung' in der Wahlkampfrede erweckt werden sollte". Dennoch wirkt der Fauxpas von Söder vermutlich nicht gerade unterstützend für seinen Partei-Kollegen Armin Laschet, der am Sonntag als Kanzlerkandidat antreten wird.