Wegweisend: Urteil gegen Doppelbesteuerung von Rente

Der Bundesfinanzhof fällte ein Urteil gegen die künftig drohende doppelte Besteuerung der Rente. Die Regierung muss nun Änderungen im entsprechenden Gesetz vornehmen.

In einem Urteil des Bundesfinanzhofs fordert das Gericht erstmals die Regierung zu gesetzlichen Änderungen bei der Besteuerung von Renten auf. Der Grund: Bleibt alles so, wie es aktuell ist, besteht die Gefahr, dass zukünftige Rentner doppelt Steuern auf ihre Renten zahlen. Besonders hart würde es dann die Selbstständigen treffen, da deren Rentenbeiträge nicht wie bei Arbeitnehmern zum Teil von Steuern befreit sind.

Die Uhr tickt

Doch warum genau ist dieses Urteil überhaupt nötig? Grund ist eine bereits laufende Veränderung des Steuersystems für Renten: Seit 2005 ist ein Stufenplan aktiv, der die Besteuerung der Rente von einem "vorgelagerten" in ein "nachgelagertes" System umwandeln soll. Bis dahin war die Rente steuerfrei, weil die Beiträge aus einem bereits versteuerten Einkommen stammen. Inzwischen ist die Rente zu mindestens 50% steuerpflichtig, die Beiträge können aber zu einem immer größer werdenden Prozentsatz von der Steuer abgesetzt werden: Im Jahr 2021 waren es bis zu 92%.

Ab 2040 soll die Umstellung dann komplett sein. Das Problem: Da erst ab 2025 Beiträge vollständig von der Steuer absetzbar sind, sehen Kritiker in der Regelung seit 2005 eine Doppelbesteuerung. Aktuell sei dies laut Bundesfinanzhof zwar noch nicht der Fall, da die Höhe des Rentenfreibetrags derzeit eine Besteuerung der erhaltenen Rente verhindere, jedoch sinke der Freibetrag langfristig, sodass die nächsten Generationen sich auf diesen Schutz verlassen können.

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