Weitere Corona-Hilfen beschlossen
Die große Koalition hat die "Überbrückungshilfe III" nochmals verbessert und Zuwendungen an Gastronomie, Kulturbetrieb, aber auch an Familien und Hartz-IV-Empfängern aufgestockt. Die Zuschüsse gelten ab sofort bis einschließlich Juni 2021.
Durch die Corona-Pandemie verzeichnen nicht nur Unternehmen und Selbstständige finanzielle Einbußen. Aus diesem Grund hat sich der Bund am Mittwochabend auf Milliardenhilfen geeinigt.
Einmalige Auszahlungen
Wie im vergangenen Jahr erhalten Familien 2021 einen Zuschlag auf das Kindergeld. So kann ein Bonus von 150 Euro beantragt werden. Dieser werde mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber mit der Grundsicherung. Ebenfalls wird Hartz-IV-Empfängern mit einem einmaligen Bonus von 150 Euro ausgeholfen.
Kulturbetriebe und Gastro
Ebefalls erhalten diejenige, die unter den Folgen der Coronamaßnahmen am meisten leiden, verlängerte Unterstützung. Noch bis Ende 2022 soll für Cafés ud Restaurants der verringerte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gelten. Kulturschaffende können ebefalls ein wenig aufatmen: Das Rettungs- und Zukunftsprogramm "Neustart Kultur" erhält eine weitere Milliarde Euro.
Mit dem Ergebnis des Koalitionsausschusses seien CDU/CSU und SPD gleichermaßen zufrieden. Alle Informationen zur Tagung auch im Video.