Wo ab Montag alle Läden öffnen dürfen

Monatelang haben Einzelhändler und Kunden nun auf diesen Termin gewartet: Laut Beschluss der Bundesregierung darf ein großer Teil des Einzelhandels ab dem 8. März wieder öffnen. Wo und wie geöffnet wird, erfahren Sie hier.

mask signs are seen in a shop a day before carnival session opening in Cologne, Germany on November 10, 2020.   Due to the coronavirus outbreak, no official celebrations this year around and also no also ban on alcohol consumption and restrict group gathering. (Photo by Ying Tang/NurPhoto via Getty Images)
Symbolbild (Photo by Ying Tang/NurPhoto via Getty Images) (NurPhoto via Getty Images)

Ab Montag geht der lokale Verkauf in vielen Einzelhandelsgeschäften wieder los. Bundesweit dürfen laut aktuellem Beschluss der Bundesregierung alle Buchläden, Blumengeschäfte und Gartencenter ihre Türen wieder für Kunden öffnen. Von Bundesland zu Bundesland variieren die jeweiligen Regeln allerdings stark: Teilweise wird alles geöffnet, in einigen Regionen darf nur nach Terminvereinbarung geshoppt werden und in einem Bundesland bleibt nach wie vor alles geschlossen.

Hier öffnen die Läden wieder ganz

In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein öffnen morgen alle Läden, die unter die oben genannten Kategorien fallen, mit Ausnahme der Landkreise Germersheim und Altenkirchen in Rheinland-Pfalz und Flensburg und Umgebung in Schleswig-Holstein. In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine geteilte Regel, nach welcher Einkaufen zwar möglich ist, allerdings nur nach Terminvereinbarung. Ausgenommen von dieser Vorschrift sind die Landkreise Rostock und Vorpommern-Rügen: Hier sind die Länden ganz offen. Einkaufen dürfen allerdings nur Einheimische.

Hier gilt die Terminvereinbarung

Die Regelung nach welcher das Einkaufen gestattet ist, allerdings nur mit einem vereinbarten Termin, gilt in nahezu allen Bundesländern. In Bayern öffnen vereinzelte Landkreise ganz, in Berlin muss man sich noch bis Dienstag gedulden, da der Montag dort ein regionaler Feiertag ist. Nur in Thüringen bleiben die Läden im Einzelhandel vorerst geschlossen, da die Inzidenz dort relativ hoch ist und nach wie vor ansteigt.

So werden die Regelungen in Zukunft gehandhabt

Welche Region und welcher Landkreis öffnen darf, hängt laut Beschluss der Bundesregierung von dem jeweiligen Sieben-Tage-Inzidenzwert ab. Liegt dieser unter 50, so dürfen alle Geschäfte öffnen. Liegt er zwischen 50 und 100, so darf nur nach Terminvereinbarung eingekauft werden. Trotz der Öffnungen gelten selbstverständlich noch immer die bekannten Masken- und Abstandsregelungen. Auch wie viele Kunden sich zur gleichen Zeit in einem Landen aufhalten dürfen, ist gesetzlich geregelt und wird vom Geschäftsinhaber festgelegt.